Aufstiegsregelung bei Landesmeisterschaften des TBW
Grundsatz: Aufstiegspflicht
- bis 12 teilnehmende Paare nur Landesmeister (1. Platz)
- 13 – 20 teilnehmende Paare 1. - 3. Platz
- ab 21 teilnehmende Paare Finale (ausgenommen – siehe Sonderregelung TSO F 7.2.3 )
An einem Turnierwochenende sind maximal 2 Aufstiege in einer Sektion möglich.
Bei Kontrollen der Schrittbegrenzung bei Landesmeisterschaften
und festgestellten Verstößen durch die Kontrollkommission kann der
Pflichtaufstieg der bestehenden Aufstiegsregelung ausgesetzt werden. Dem Paar
kann bereits bei der ersten Verwarnung der Aufstieg verweigert werden.
(Hinweis: Ausgenommen hiervon sind Aufstiege, die durch Punkte und Platzierungen
erreicht werden (TSO).) Die Entscheidung darüber obliegt dem Chairman in
Absprache mit den Landessportwart/Landesjugendwart.
Im Zweifelsfall ist für den Jugendbereich
der Landesjugendwart, für den Haupt- und Seniorenbereich der Landessportwart
oder, falls beide verhindert sind, der Präsident sowie der Chairman hinzuzuziehen.
Letzte Änderung
08.04.2008
pd




