Aufstiegsregelung bei Landesmeisterschaften des TBW

Grundsatz: Aufstiegspflicht

  • bis 12 teilnehmende Paare nur Landesmeister (1. Platz)
  • 13 – 20 teilnehmende Paare 1. - 3. Platz
  • ab 21 teilnehmende Paare Finale (ausgenommen – siehe Sonderregelung TSO F 7.2.3 )

An einem Turnierwochenende sind maximal 2 Aufstiege in einer Sektion möglich.

Bei Kontrollen der Schrittbegrenzung bei Landesmeisterschaften und festgestellten Verstößen durch die Kontrollkommission kann der Pflichtaufstieg der bestehenden Aufstiegsregelung ausgesetzt werden. Dem Paar kann bereits bei der ersten Verwarnung der Aufstieg verweigert werden.
(Hinweis: Ausgenommen hiervon sind Aufstiege, die durch Punkte und Platzierungen erreicht werden (TSO).) Die Entscheidung darüber obliegt dem Chairman in Absprache mit den Landessportwart/Landesjugendwart.

Im Zweifelsfall ist für den Jugendbereich der Landesjugendwart, für den Haupt- und Seniorenbereich der Landessportwart oder, falls beide verhindert sind, der Präsident sowie der Chairman hinzuzuziehen.

Letzte Änderung 08.04.2008 pd