Unterrichtseinheiten

Jeder Lizenzinhaber muss in einem Zweijahres-Zeitraum (beginnend mit einem geraden Jahr) eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten absolvieren, um seine Lizenz für den nächsten Zweijahres-Zeitraum nutzen zu können. Im Einzelnen werden folgende Unterrichtseinheiten (UE) benötigt:

Wertungsrichter-C/A 10 UE Fach 5
+
2 UE überfachlich
aus - WR-C/A Fortbildung
- TR-C/B Fortbildung
- Sportschulen
- Sportverbände
Wertungsrichter-S 10 UE Fach 5
+
2 UE überfachlich
aus WR-S Bundesschulung
- Bad Kissingen
- Bad Harzburg
- Enzklösterle
Freizeit-Übungsleiter,
Trainer C Breitensport
20 UE Fach 5
+
10 UE überfachlich
aus - ÜL-A Fortbildung,
- Fach-ÜL-Breitensport Fortbildung
- TR-C/B Fortbildung
- WR Fortbildung
- Sportschulen/Verbände
Trainer-C 20 UE Fach 5
+
10 UE überfachlich
aus - TR-C/B Fortbildung
- Sportschulen
- Sportverbände
- WR Fortbildung
Trainer-B 30 UE Fach 5
+
10 UE überfachlich
aus - TR-B Fortbildung
- Sportschulen
- Sportverbände
- WR A/S-Fortbildung
Turnierleiter 5 UE aus Besuch einer Pflichtschulung für Turnierleiter

Abgelaufene Trainer- / Wertungsrichter- / Turnierleiter - Lizenzen werden durch Schulungen erst im folgenden Jahr wieder gültig.
Zur Verlängerung müssen die Lizenzen eingeschickt werden an den Lehrwart

Trainer-C-Breitensport-Lizenzen müssen zur Verlängerung bei der Breitensportwartin eingereicht werden.

Letzte Änderung: 31.01.2010 pd