Unterrichtseinheiten
Jeder Lizenzinhaber muss in einem Zweijahres-Zeitraum (beginnend mit einem geraden Jahr) eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten absolvieren, um seine Lizenz für den nächsten Zweijahres-Zeitraum nutzen zu können. Im Einzelnen werden folgende Unterrichtseinheiten (UE) benötigt:
| Wertungsrichter-C/A | 10 UE Fach 5 + 2 UE überfachlich |
aus | - WR-C/A Fortbildung - TR-C/B Fortbildung - Sportschulen - Sportverbände |
| Wertungsrichter-S | 10 UE Fach 5 + 2 UE überfachlich |
aus | WR-S Bundesschulung - Bad Kissingen - Bad Harzburg - Enzklösterle |
| Freizeit-Übungsleiter, Trainer C Breitensport |
20 UE Fach 5 + 10 UE überfachlich |
aus | - ÜL-A Fortbildung, - Fach-ÜL-Breitensport Fortbildung - TR-C/B Fortbildung - WR Fortbildung - Sportschulen/Verbände |
| Trainer-C | 20 UE Fach 5 + 10 UE überfachlich |
aus | - TR-C/B Fortbildung - Sportschulen - Sportverbände - WR Fortbildung |
| Trainer-B | 30 UE Fach 5 + 10 UE überfachlich |
aus | - TR-B Fortbildung - Sportschulen - Sportverbände - WR A/S-Fortbildung |
| Turnierleiter | 5 UE | aus | Besuch einer Pflichtschulung für Turnierleiter |
Abgelaufene Trainer- / Wertungsrichter- / Turnierleiter
- Lizenzen werden durch Schulungen erst im folgenden Jahr wieder gültig.
Zur Verlängerung müssen die Lizenzen eingeschickt werden an den Lehrwart
Trainer-C-Breitensport-Lizenzen müssen zur Verlängerung bei der Breitensportwartin eingereicht werden.
Letzte Änderung: 31.01.2010 pd




