Organisationshinweise DTSA
Sie wollen eine DTSA-Abnahme durchführen?
Nichts einfacher als das!
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1.
Melden Sie Ihr Vorhaben bei dem DTSA-Beauftragten Ihres LTV an. |
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2. Ihr Landesbeauftragter besorgt Ihnen alles für die Abnahme Notwendige. |
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3.Sie selbst bereiten inzwischen in Ihrem Verein alles Erforderliche vor: |
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3.1 bestimmen einen Abnahmeleiter, es sei denn Ihr LTV hat auch hierfür besondere Regeln erlassen, |
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3.2 unterrichten die Abnehmer, |
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3.3 teilen die Paare und die Reihenfolge der Tänze ein, |
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3.4 lassen die Abnahmekarten - bitte leserlich - ausfüllen, ist nur erforderlich, wenn nicht mit der Exeldatei gearbeitet wird. |
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| 3.5 ziehen von den Bewerbern die Gebühren gemäß Finanzordnung DTV ein und führen die Abnahme durch. | ||
| 3.6 Wollen Sie Abzeichen und Urkunden unmittelbar nach der Abnahme an die Bewerber aushändigen, fragen Sie Ihren Landesbeauftragten; er kann Ihnen hier weiterhelfen. | ||
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4. Wenn alles geschafft ist, füllen Sie das Meldeblatt aus und schicken es zusammen mit allen Abnahmeunterlagen unverzüglich an den Beauftragten des LTV für das DTSA. Dieser leitet alles Notwendige an den DTV-Beauftragten weiter. |
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5. Der Beauftragte des LTV überprüft Ihre Unterlagen, fertigt die Urkunden und stellt sie Ihnen mit den Abzeichen zu. |
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6. Sie händigen den Bewerbern - in einem angemessenen Rahmen - Urkunden und Abzeichen aus. |
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7. Den Rechnungsbetrag an den DTV erst nach Erhalt der Rechnug durch den DTV-Beauftragten begleichen. |
Und nun viel Erfolg und Spaß bei der nächsten DTSA- Abnahme in Ihrem Verein.
Bitte beachten Sie bei der DTSA - Abnahme folgende Hinweise:
| 1. Die Abnahme für das DTSA muß 3 Wochen vorher auf dem Anmeldeformular beim DTSA-Beauftragten des TBW angemeldet werden. | |
| 2. Der
Prüfungsleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Abnahme verantwortlich.
Er muß sich an die "Richtlinien für Prüfungsleiter" halten. Ebenso
muß er die "Verleihungsbedingungen" kennen. Beide Texte können
in der Broschüre "Das Deutsche Tanzsportabzeichen", die in Ihrem Club vorliegt, nachgelesen werden. Der Prüfungsleiter ist auch für die korrekte Ausfüllung der Prüfungskarten verantwortlich. Bitte auch darauf achten, wenn eine Namensänderung durch Heirat stattgefunden hat, diese auf der Abnahmekarte zu vermerken. Bitte trennen Sie die Prüfungskarten bevor Sie diese an den Beauftragten des LTV schicken. |
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| 3. Der
Besitzstand der bisherigen Träger des DTSA bleibt gewahrt.
Beispiel: |
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| 4. Alle
Neuerwerber, unabhängig vom Alter, erwerben bei der ersten Abnahme das Abzeichen
in Bronze. Im 2. Jahr das Abzeichen in Silber und im 3. Jahr das Abzeichen
in Gold. Im 5. Jahr der Wiederholung das Abzeichen Gold mit Kranz. Die Abzeichen Gold mit Kranz und Zahl werden ab der 10. erfolgreichen Abnahme in 5er Schritten verliehen. |
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| 5. Zu Ihrer Arbeitserleichterung gibt es ein Formblatt. Dieses soll Ihnen bei Ihrer nächsten DTSA-Abnahme eine schnelle Information geben, welche Paare Bronze, Silber, Gold u.s.w. abgelegt haben. | |
| 6. Bei Unklarheiten werden Sie sich bitte an den DTSA-Beauftragten. | |
| 7. Das
Meldeblatt (weiß) senden Sie bitte an den DTSA-Beauftragten des DTV. Die Kopie (weiß) ist für den Veranstalter. |
Achtung:
| DTSA-Prüfer müssen alle zwei Jahre an deiner DTSA-Pflichtschulung zum Erhalt der Abnahmelizenz teilnehmen. | |
| Es gibt keine Lizenzmarken für die DTSA-Prüferkarten mehr. Die Lizenzen sind bis auf Widerruf gültig, wenn der Nachweis der Teilnahme an den Schulungen erbracht wird. |
Letzte Änderung: 22.01.2008 pd




