Erhalt, Ruhe und Verfall von TL- und WR-Lizenzen
Aus aktuellem Anlass informieren Bundessportwart Michael Eichert und Bundeslehrwart
Horst Krämer. Die nachfolgenden Ausführungen sind keine neuen Beschlüsse des
SAS, sondern sind seit vielen Jahren Beschlusslage. Daher dienen diese Ausführungen
zur Erinnerung und Auffrischung.
Die Turnierleiter- und Wertungsrichterlizenzen im DTV müssen wie folgt erhalten
werden:
Der Lizenzzeitraum für WR- und TL-Lizenzen beginnt mit einem geraden Jahr
und dauert 2 Jahre, also ist der nächste Lizenzzeitraum 2010/2011. Alle TL
und WR Lizenzen, bei welchen in den Jahren 2008/2009 die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen
besucht wurden, sind im Lizenzzeitraum 2010/2011 gültig. Um diese Lizenzen
auch im Lizenzzeitraum 2012/2013 zu erhalten, müssen die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen
in den Jahren 2010/2011 besucht werden.
Was passiert, wenn nicht die für eine Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen
besucht wurden:
TL-Lizenz:
a) Wenn nicht die für die TL-Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen besucht
wurden, bleibt sie erhalten, aber sie ruht und darf nicht genutzt werden.
Nach dem Besuch einer TL-Fortbildung, kann die Lizenz dann ab dem 01.01. des
darauf folgenden Jahres wieder genutzt werden. Dieser Besuch einer Fortbildungsmaßnahme
ist aber eine Nachholschulung, sie gilt nicht für den darauf folgenden Lizenzzeitraum.
Soll die Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, muss
innerhalb des laufenden Lizenzzeitraums eine zweite TL-Fortbildungsmaßnahme
besucht werden.
Beispiel: eine TL-Lizenz wurde für 2010 nicht erhalten (keine Fortbildungsmaßnahme
in 2008/2009), dann muss der/die Lizenzträger/in in 2010 eine TL-Schulung
besuchen, um seine/ihre TL-Lizenz ab 01.01.2011 wieder nutzen zu können. Um
die Lizenz auch 2012/2013 nutzen zu können, muss er/sie in 2010/2011 eine
zweite TL-Fortbildungsmaßnahme besuchen.
b) Alternative dazu: Benötigt ein/e Lizenzinhaber/in seine/ihre Lizenz sofort
wieder, kann er/sie alternativ eine TL-Neuausbildung mit Prüfung absolvieren.
Bei Bestehen der Prüfung wird sofort eine neue TL-Lizenz ausgestellt, bei
Nichtbestehen der Prüfung verfällt aber auch die alte TL-Lizenz.
WR-C/A Lizenz:
Wenn nicht die für die WR-C/A Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen
besucht wurden, bleibt sie erhalten, aber sie ruht und darf nicht genutzt
werden. Nach dem Besuch einer der Lizenz entsprechenden WR-Fortbildung, kann
die Lizenz dann ab dem 01.01. des darauf folgenden Jahres wieder genutzt werden.
Dieser Besuch einer Fortbildungsmaßnahme ist aber eine Nachholschulung, sie
gilt nicht für den darauf folgenden Lizenzzeitraum. Soll die Lizenz auch im
folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, muss innerhalb des laufenden
Lizenzzeitraums eine zweite WR-Fortbildung besucht werden.
Beispiel: eine WR-Lizenz wurde für 2010 nicht erhalten (keine Fortbildungsmaßnahme
in 2008/2009), dann muss der/die Lizenzträger/in in 2010 eine WR-Schulung
besuchen, um seine/ihre WR-Lizenz ab 01.01.2011 wieder nutzen zu können. Um
die Lizenz auch 2012/2013 nutzen zu können, muss er/sie in 2010/2011 eine
zweite WR-Fortbildung besuchen.
WR-S Lizenz:
a) Wenn nicht die für die WR-S Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen
bei einer Bundeswertungsrichterschulung besucht wurden, verfällt die WR-S
Lizenz und wird in eine WR-A Lizenz zurückgestuft. Diese Zurückstufung gilt
nicht für Wertungsrichter, die im Besitz einer gültigen Trainer-A Lizenz sind.
Diese können die Unterrichtseinheiten für ihren WR-S Lizenzerhalt auch bei
den vom SAS beschlossenen Trainer-A Fortbildungen erbringen.
b) Wenn eine WR-S Lizenz für ein Jahr nicht beantragt (und demzufolge auch
nicht genutzt) wird, verfällt die WR-S Lizenz und wird in eine WR-A Lizenz
zurückgestuft. Diese Zurückstufung gilt auch für Wertungsrichter, die im Besitz
einer gültigen Trainer-A Lizenz sind.
Eine verfallene WR-S Lizenz kann nur über den normalen Weg der Beantragung
beim DTV Sportausschuss und der Verleihung durch dieses Gremium wiedererlangt
werden.
Topfwertungsrichter:
Wertungsrichter mit WR-S Lizenz, die Ranglistenturniere und Deutsche Meisterschaften/Deutschland
Pokale werten dürfen (sog. Topfwertungsrichter) müssen unabhängig vom Lizenzzeitraum
einmal in zwei Jahren die Bundeswertungsrichter Schulungen in Bad Harzburg
oder Bad Kissingen besuchen.
Quelle: DTV
Stand: November 2009