Information des Corona Beauftragten - Rückfragen zur Auslegung der CoronaVO - Aktueller Stand
Die vielen Rückfragen an die Verantwortlichen im TBW zeigen ein sehr großes Interesse an der richtigen Vorgehens- und Verhaltensweise der Vereinsvorstände in diesen Zeiten.
Bitte beachten Sie, dass für ihren Übungs-, Trainings- oder Veranstaltungsbetrieb der direkte Ansprechpartner die jeweilige Stadt- oder Landkreisbehörde ist. Deren rechtliche Auslegung und Interpretation der CoronaVO ist für ihre Arbeit in den Vereinen maßgebend und bindend. Die dankenswerter Weise von Ihnen weitergeleiteten aktuellen Informationen aus den verschiedensten Stadt- oder Landkreisen belegen dies in aller Deutlichkeit. Leider lässt die Corona-Verordnung verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu. Die Erstellenden der CoronaVO in den beiden zuständigen Ministerien äußern sich nicht zu den rechtlichen Auslegungen und Interpretationen der Stadt- oder Landkreis Behörden. Dem zu Folge ist aktuell der direkte Dialog mit ihren Stadt- und Landkreisbehörden der beste Weg für ihre weitere Arbeit in den Vereinen bis zum Erscheinen der nächsten CoronaVO.
Eine Veränderung der CoronaVO erwarten wir bis zum 07. Juni. Insofern sich Neuigkeiten ergeben werden Sie über die Homepage des TBW direkt und umfassend informiert.