Verwirrung durch neue CoronaVO
Der TBW steht in permanentem Kontakt mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg. Wir haben auf der einen Seite eindeutige Signale aber noch nichts offiziell, sodass wir derzeit leider keine verbindliche Aussage machen können.
Am Montag berichtete das Schwäbische Tagblatt unter Berufung auf das Kultusministerium, dass die in der aktuellen CoronaVO Sport beschriebenen Regeln nach wie vor gelten und Änderungen nicht geplant seien. "Die besagen unter anderem eine Gruppengröße von maximal 20 Teilnehmern und die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen", schreibt das Schwäbische Tagblatt.
Dies steht jedoch in Widerspruch zur seit Montag geltenden CoronaVO, die Gruppengrößen auf 10 Personen beschränkt. Dementsprechend groß ist das Informationschaos und die Telefone stehen nicht still bei Behörden, Sportbünden, Sportkreisen und natürlich auch bei uns. Eine verbindliche Aussage ist leider noch nicht möglich. Auch der heutige Artikel im Schwäbischen Tagblatt hilft nicht zwingend weiter, da Fußball als Bezugsgröße genannt ist - jedoch gilt hier sowieso eine Ausnahmeregelung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2, da hier 22 Personen gegeneinander spielen.
Uns wurde vom Kultusministerium zugesagt, dass wir die in Arbeit befindliche neue CoronaVO Sport unverzüglich zur Kenntnis bekommen, sobald es spruchreif ist. Wir werden - im Rahmen unserer Möglichkeiten - so schnell wie möglich informieren.
Hinweis: Geschäftsstelle in Urlaub
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anfragen rund um die Corona-Verordnungen an unseren Corona-Beauftragten unter corona(@)tbw.de.
Anrufe an die Geschäftsstelle können derzeit urlaubsbedingt nicht beantwortet werden und auch TBW-Präsident Wilfried Scheible verfügt aktuell nicht über weitergehende Informationen.