Corona: Hilfe des Landes für notleidende Sportvereine
Wie bereits im November 2020 hier berichtet, hatte die Landesregierung die Fördermaßnahme Soforthilfe Sport bis zum 30. Juni 2021 verlängert. In der Zwischenzeit wurde eine Erhöhung des Fördertopfes um weitere 7,5 Millionen Euro beschlossen. Die Soforthilfe-Anträge können weiter wie gewohnt direkt bei den Sportbünden gestellt werden.
Am 24.11.2020 verlängerte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg den Rettungsschirm, der sich über in ihrer Existenz bedrohte Sportvereine und -verbände legt. Die Corona bedingte „Soforthilfe Sport“ ist seit Mitte des Jahres für Sportfachverbände und Sportvereine, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Existenznotlagen geraten sind, unbürokratisch abrufbar.
Soforthilfe Antrag: Badischer Sportbund Freiburg
Kontakt: j.elert(@)bsb-freiburg.de
Soforthilfe Antrag: Badischer Sportbund Nord
Kontakt: k.haefele(@)badischer-sportbund.de
Soforthilfe Antrag: Württembergischer Landessportbund
Kontakt: soforthilfe-sport(@)wlsb.de
Zu den FAGs: https://www.lsvbw.de/wp-content/uploads/2020/06/2020_FAQ_Soforthilfe.pdf