Service A-Z

Auch im Sport kann es immer wieder zu diskriminierenden Vorgängen kommen. Der TBW arbeitet eng mit dem WLSB zusammen, welcher wiederum eng mit Fachberatungsstellen für betroffene Personen kooperiert.

Hier erreichen Sie die Kontaktstelle Antidiskiminerung beim WLSB.

Informationen zur Doping-Prävention finden Sie auf der Landessportbundes Baden-Württemberg. Dort finden Sie auch die Nada-App zum Download, das Regelwerk und die Kontaktadresse beim LSV BW.

Zu Seite des Landessportbundes geht es hier.

Die Aufstiegsregelung des TBW bei Landesmeisterschaften finden Sie unter "Tanzen - Informationen und Regularien - Aufstiegsregelung"

Aufnahmeunterlagen für neue Vereine

Hier finden Sie Zugang zu allen Aufnahmeunterlagen für Vereine, die Mitglied werden wollen im Tanzsportverband Baden-Württemberg


Die folgenden Unterlagen stehen zur Verfügung auf den Internet-Seiten des Deutschen Tanzsportverbandes (DTV) im Bereich "Download - Aufnahmeunterlagen für neue Vereine" (externer Link)

  • Aufnahmeantrag DTV
  • Aufstellung des Vorstandes
  • Mitgliedererhebung
  • Satzung des DTV
  • Finanzordnung des DTV
  • Jugendordnung des DTV

Im Downloadbereich des TBW finden Sie die folgenden Formulare für die Vereinsaufnahme zum direkten Ausfüllen am PC

  • Aufnahmeantrag DTV
  • Aufstellung des Vorstandes
  • Mitgliedererhebung
Die Ausschreibung für
  • Landesmeisterschaften
  • die Turniere der TBW-Trophy
  • den Verbandstag
finden Sie im Downloadbereich unter "Ausschreibungen". Dort sind auch die ab 01.01.2016 gültigen Wertungsrichtervergütungen online. Bewerbungen schicken Sie bitte in zweifacher Ausfertigung schnellstmöglich an die TBW-Geschäftsstelle, Paul-Lincke-Str. 2, 70195 Stuttgart.

Beiträge im TBW

  • Die Mitgliedbeiträge des TBW

    127 KB / 04.02.2022

Änderung der Beitragsberechnung und Rechnungsstellung 2021

  • Änderung der Beitragsberechnung und Rechnungsstellung 2021

    Änderung der Beitragsberechnung und Rechnungsstellung 2021

    92 KB / 13.02.2022
  • Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetzt - BKiSchG)

    713 KB / 20.03.2017
  • Auskunftspflicht nach Artikel 15 DSGVO - Muster

    15 KB / 23.04.2018
  • Einwilligung nach Artkel 7 DSGVO - Muster

    16 KB / 23.04.2018
  • Informationspflicht nach Artikel 13, 14 DSGVO - Muster

    16 KB / 23.04.2018
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO - Muster

    19 KB / 23.04.2018
  • Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit - Muster

    19 KB / 23.04.2018
  • Covid Einwilligungserklärung gesundheitsbezogene Daten - Muster

    12 KB / 08.12.2021
  • anschreiben_datenschutz.pdf

    75 KB / 28.05.2018
  • Checkliste zur DSGVO

    255 KB / 23.04.2018
  • datenschutz_formular.pdf

    79 KB / 28.05.2018
  • datenschutz_mustervorlage.pdf

    83 KB / 28.05.2018
  • Datenschutz TBW 2017

    529 KB / 28.05.2018
  • TBW_Datenschutz_Kurzinfo_2018.pdf

    294 KB / 22.05.2018

Aufgrund der Corona-Verordnungen häufen sich unzählige Besucher-/Teilnehmerlisten in den Ordnern der Geschäftsstellen. Damit ist jetzt Schluss! Kostenloses Online-Tool des TBW ab sofort zugänglich.

Der TBW stellt seinen Mitgliedsvereinen kostenlos ein Online-Tool zur digitalen Erfassung der Anwesenheit von Spielern, Trainern, Zuschauern, Helfern usw. zur Verfügung.

Mit der digitalen Besucher-Registrierung können schnell und unkompliziert Personen erfasst werden und ganz nebenbei werden noch Unmengen an Papier gespart. Vereine können in der Online-Anwendung z. B. Turniertermine oder Trainingsräume anlegen um dann alle BesucherInnen, TrainerInnen und TänzerInnen nachzuverfolgen.

Wie genau funktioniert das Online-Tool?
Ganz einfach! Der Besucher scannt per Handy den QR-Code der jeweiligen Veranstaltung, Spielstätte oder z. B. der Geschäftsstelle und kann dann seine persönlichen Daten online eintragen (auch mehrere Personen möglich). Die Person ist nun eingecheckt. Beim Verlassen der Veranstaltung oder des Ortes wird der QR-Code nochmal gescannt und die Person ist ausgecheckt. Gespeichert werden neben den persönlichen Daten auch Datum und Uhrzeit des Besuchs. Beim erneuten Besuch reicht ein Klick für den Check-In, da die Personen auch im Smartphone abgelegt werden.

Um eine Veranstaltung anlegen zu können, muss sich der Verein/Veranstalter auf der TBW-Homepage registrieren: https://www.tbw.de/home/service/digitale-erfassung. Als registrierter Benutzer kann man die personenbezogenen Daten einsehen und bei Bedarf für das Gesundheitsamt abrufen.

Ausführliche Informationen zur Registrierung und zum Anlegen einer Veranstaltung sind in diesem Handbuch zusammengefasst: „Handbuch digitale Besucher-Registrierung“

Hier finden Sie die Ehrungsordnung des TBW.
  • Ehrungsordnung des TBW - Stand 2018

    275 KB / 14.02.2018
Ehrenkodex für alle ehren- und hauptamtlich im Tanzsport Tätigen, die Kinder und Jugendliche betreuen und qualifizieren oder zukünftig betreuen und qualifizieren wollen
Hier finden Sie das Formular zur Einzugsermächtigung.

Einzugsermächtigung

  • Einzugsermächtigung für Einzelpersonen

    262 KB / 20.11.2019
  • Einzugsermächtigung für Vereine

    239 KB / 20.11.2019

Angesichts der zunehmenden öffentlichen Sensibilisierung zum Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie sexuellen Missbrauchs junger Menschen wollen auch der Deutsche Tanzsportverband e.V. und seine Jugendorganisation ihre eindeutige Haltung hierzu erneut deutlich zum Ausdruck bringen. Das Positionspapier des DOSB zum Thema „sexueller Missbrauch“ und seine darin enthaltenen Anregungen werden vom Präsidium des DTV und der Jugendvollversammlung ausdrücklich unterstützt.

  • Erklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

    60 KB / 22.03.2017
Hier finden Sie die Gebührenordnung des TBW.
  • TBW-Gebuehrenordnung.pdf

    176 KB / 16.10.2023
Hier finden Sie die Tarife der GEMA.
  • Tarife der GEMA - Stand Januar 2020

    421 KB / 16.01.2021
AdresseTanzsportverband Baden-Württemberg
Paul-Lincke-Str. 2
70195 Stuttgart
Telefon0711 - 69 62 74
Telefax0711 - 69 90 97 5
E-Mailgeschaeftsstelle(@)tbw.de
BankverbindungCommerzbank Mannheim
BLZ 670 400 31
Konto-Nr. 36 21 505 00
IBAN DE90670400310362150500
BIC : COBADEFF670
Gläubiger-IDDE 61 ZZZ 000 000 470 80
Gudrun Scheible

Gudrun Scheible

Funktion: Verbands- u. Sportsekretärin
Paul-Lincke-Str. 2
70195 Stuttgart
0711 - 696274
0711 - 6990975
0711 - 696274
Ilka Scheible

Ilka Scheible

Funktion: Verbands- u. Sportsekretärin
0711 - 696274
0711 - 6990975
Hier finden Sie die Jugendordnung des TBW.

Ansprechpartner

Der TBW zwei Ansprechpartner gewonnen, die für euch da sind. Solltet ihr Fragen haben, euch oder Freunden bzw. Bekannten sexualisierte Gewalt im Sport begegnen, könnt ihr euch - natürlich auch anonym - vertrauensvoll an die beiden wenden.

Eure Ansprechpartner:

  • Valeska Exner
  • Benjamin Exner

Zu den Kontaktdaten

Wir alle tragen Verantwortung – Erklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Angesichts der zunehmenden öffentlichen Sensibilisierung zum Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie sexuellen Missbrauchs junger Menschen wollen auch der Deutsche Tanzsportverband e.V. und seine Jugendorganisation ihre eindeutige Haltung hierzu erneut deutlich zum Ausdruck bringen. Das Positionspapier des DOSB zum Thema „sexueller Missbrauch“ und seine darin enthaltenen Anregungen werden vom Präsidium des DTV und der Jugendvollversammlung ausdrücklich unterstützt. Die Jugendvollversammlung des Deutschen Tanzsportverbandes unterstreicht die Position, dass Kinder und Jugendliche unsere Wertschätzung und Anerkennung brauchen. Sie benötigen insbesondere auch in Vereinen gute Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung und den Schutz und die Unterstützung der Gemeinschaft. Die Jugendvollversammlung des DTV appelliert daher an alle Mitgliedsorganisationen des DTV, insbesondere an die Vorstände in den Verbänden und Vereinen, an die Trainerinnen und Trainer und alle verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - egal, ob haupt- oder ehrenamtlich -, sich für den Kinderschutz und das Recht auf Unversehrtheit von jungen Menschen einzusetzen und die nachfolgenden Leitlinien zu beachten:

  • Wir respektieren die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen.
  • Der Umgang mit jungen Menschen ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt.
  • Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten und tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen oder zu erhalten.
  • Wir nehmen unsere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche an, gehen verantwortlich mit dieser Rolle um und missbrauchen unsere besondere Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht.
  • Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus.
  • Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keinerlei Form von Gewalt an, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art.
  • Wir schauen bei Gefährdungen des Kindeswohls nicht weg, sondern beteiligen uns an dem Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
  • Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte und suchen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern oder Beratungsstellen.
  • Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein und setzen in der Kinder- und Jugendbetreuung nur Personen ein, deren Eignung nicht in Frage steht.
  • Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informieren sie über diese Leitlinien zum Kinderschutz.

Der DTV möchte all diejenigen, die in unseren Mitgliedsorganisationen (Verbände und Vereine) Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen, für die genannte Thematik besonders sensibilisieren und wird deshalb im Rahmen von Traineraus- und -fortbildungsmaßnahmen regelmäßig Themen zum Kinder- und Jugendschutz anbieten.

Weitergehende Informationen zum Jugendschutz im DTV

(DTV/DTSJ - Düsseldorf, 15. Mai 2010)
 

Ein Landesleistungszentrum (LLZ) ist die vom Landessportbund (LSB) anerkannte sportartspezifische Trainingseinrichtung eines Landesfachverbandes (LFV) für Landeskader und ausgewählte Talente einer Sportart.

Das LLZ wir genutzt, um Sportlerinnen und Sportler für ein Hochleistungstraining vorzubereiten. Außerdem finden im LLZ zahlreichen Lehrgangsmaßnahmen satt, sowohl in der Neuausbildung als auch im Lizenzerhalt. Die Räumlichkeiten in Profzheim werden gemeinsam vom Tanzsportverband Baden-Württemberg (TBW) und dem Schwarz-Weiß-Club Pforzheim betrieben.

Adresse

Landesleistungzentrum 
Wilferdinger Höhe
Heidenheimer Str. 5
75179 Pforzheim

Hier gelangen Sie zur Saalbelegung des LLZ

 

Daten zum Landesleistungszentrum

Baubeginn: 27. August 1994

Fertigstellung: 15. Oktober 1995

Gebäudegröße: 45,5 m x 30,3 m sowie 9,3 m x 3,3 m: insgesamt 1.409 m2

umbauter Raum: 7.480 m3

Trainingsräume (die Säle können zu einem Raum geöffnet werden von 822 m2):

  • Saal 1 155 m2
  • Saal 2 155 m2
  • Saal 3 308 m2
  • Saal 4 102 m2
  • Saal 5 102 m2

Für den Sportbetrieb stehen zur Verfügung:

  • 4 Umkleideräume mit WC, Duschen und Waschtischen
  • 1 Behinderten-WC mit Dusche
  • Damen- und Herrentoiletten
  • Trainer- und Massageraum

Für die Verwaltung stehen zur Verfügung:

  • 2 Geschäftszimmer
  • 1 Sitzungszimmer
  • 1 Mehrzweckraum

Lager- und Abstellräume vorhanden

Der Eingangsbereich ist als Pausen- und Empfangsraum gestaltet und mit Teeküche, Getränkeautomat und Sitzgelegenheiten ausgestattet.

Technische Besonderheiten

  • Automatisch verriegelbare Fenster und Oberlichter, mit Wind- und Regenwächter
  • Automatische Wasserabstellung während der Nacht, alarmgesicherte Notausgänge
  • Computergesteuerte Zugangskontrolle, mit Kartenleser für persönliche Einlasskarten
  • In den Sälen Warmluftheizung über Lüftungsanlage, die Lüftung kann manuell eingeschaltet werden und schaltet sich selbständig wieder aus. In den anderen Räumen sind Heizkörper montiert.
  • In den Decken sind 5 separat steuerbare Beschallungssysteme eingebaut, die bei Bedarf zu einem System vereinigt werden können.

Hausordnung

Für das LLZ tragen alle gemeinsam die Verantwortung – im Interesse aller sollten daher folgende Regeln eingehalten werden und – bei sich selbest und bei anderen – darauf geachtet werden, damit lange von dieser überdurchschnittlichen Sportstätte profitiert werden kann:

  • Es herrscht im ganzen Gebäude RAUCHVERBOT!
  • Unsere Säle sind nur für tanzsportliche Aktivitäten zu benutzen und nur mit sauberen Schuhen zu betreten, bei Damenschuhen sind Stahlabsätze sowie abgenutzte Absätze nicht zulässig. Für Schäden haftet der Verursacher.
  • Tanzschuhe sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu säubern.
  • Getränke, Esswaren und Kaugummi werden nicht in die Säle mitgenommen.
  • Essensreste, leere Flaschen etc. in den Vor- und Umkleideräumen werden von jedem selbst entsorgt!
  • Die Benutzungszeiten und Trainingsplätze sind verbindlich! (siehe Belegungsplan)
  • Kinder bis zum 15. Geburtstag dürfen nur unter Aufsicht trainieren.
  • Am Ende des Trainingsbetriebes muss die Eingangstür ins Schloss fallen und darf nicht abgeschlossen werden, da die Codekarteninhaber bei abgeschlossener Tür nicht öffnen können.
  • Licht und Tonträger werden automatisch abgestellt.
  • Da der Verein für Diebstähle keine Haftung übernimmt, muss jeder seine Wertsachen diebstahlsicher aufbewahren.
  • Die Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden. Bei Betätigung ertönt ein Alarm.
  • Die Anordnungen verantwortlicher Aufsichtspersonen sind verbindlich.
  • Die Betreiber übernehmen keine Haftung aus der Benutzung des Tanzsportzentrums.
  • Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit dem Ausschluss vom Trainingsbetrieb rechnen.

Die Regularien zum kleinen Grenzverkehr finden Sie hier.

Organisations- und Durchführungs-Empfehlung für Landesmeisterschaften des TBW
  • Organisations- und Durchführungs-Empfehlung für Landesmeisterschaften des TBW

    508 KB / 22.03.2017
  • Ergänzung zur Organisations- und Durchführungs-Empfehlung für Landesmeisterschaften des TBW und andere tanzsportliche Ereignisse

    623 KB / 22.03.2017

Lizenzerhalt

Informationen über die benötigten LEs zum Lizenerhalt.
  • Information über Lerneinheiten für den Erhalt von Lizenzen

    178 KB / 12.02.2018
  • Das Majoritäts- und Skatingsystem im Tanzsport

    1 MB / 22.03.2017
  • DTV - Mitgliedererhebung (nicht online ausfüllbar)

    254 KB / 08.02.2018
  • DTV - Mitgliedererhebung (online ausfüllbar)

    372 KB / 08.02.2018
  • Vorteile einer Mitgliedschaft im deutschen Tanzsportverband und seinen Landesverbänden

    467 KB / 22.03.2017
  • Mustersatzung für neu zu gründende Vereine

    138 KB / 20.03.2017

Sexuelle Gewalt - Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!

Erklärung des deutschen Sports zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, insbesondere gegen Kinder und Jugendliche

  • SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER GEWALT IM SPORT - Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!

    260 KB / 22.03.2017
  • Gegen sexualisierte Gewalt im Sport - Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

    2 MB / 22.03.2017
  • Gegen sexualisierte Gewalt im Sport - Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

    1 MB / 22.03.2017
  • Sportversicherung und GEMA - Zusammenstellung für TBW-Vereine - gültig ab 01.01.2011

    95 KB / 22.03.2017

Die Tänze im Turniersport

Die Standard-Tänze

Aus der Fülle von "Schiebe- und Wackeltänzen", die vor und nach dem Ersten Weltkrieg Mode wurden, kristallisierten sich in den 20er Jahren vier Turniertänze heraus, die 1929 in England festgelegt wurden und damals ihre noch heute gültigen Namen erhielten: Langsamer Walzer bzw. English Waltz, Tango, Slow Foxtrott und Quickstep. Der Wiener Walzer war 1932 nur in Deutschland Turniertanz und kam erst nach dem Zweiten Weltkrieg als international anerkannter fünfter Standard-Tanz hinzu, nachdem sich dieser Tanz durch Paul Krebs (Nürnberg) und Karl von Mirkowitsch vom Drehtanz mit Figuren zum sportlichen Schwungtanz entwickelt hatte.

Langsamer Walzer (Der English Waltz)

Turniertempo 28-30 Takte pro Minute, Metronomzahl 84-90. Hat mit dem Wiener (schnellen) Walzer eigentlich nur den Dreivierteltakt gemeinsam.

Im Turnierprogramm steht der Langsame Walzer an erster Stelle und hinterlässt bei Publikum und Wertungsrichtern den vielleicht entscheidenden ersten Eindruck. Er ist ein Nachfahre des "Boston" und wurde von den Engländern zu seiner heutigen Form entwickelt. Schwung und Drehung, die beiden Grundelemente des Standardtanzens, sind beim Langsamen Walzer am deutlichsten zu erkennen. Weil der Schwung in jedem Takt neu erzeugt, ausgeführt und in einer Schwebephase abgebremst werden muss, gilt der Langsame Walzer mit seiner ausgeprägten Pendelbewegung wohl als der schwierigste der Standardtänze.

Tango (Der zwiespältige Tanz)

Turniertempo 31-33 Takte pro Minute, Metronomzahl 124-132. Die ursprüngliche Tangomusik ist im 2/4-Takt geschrieben, wurde aber in Achtelnoten gespielt. In der heutigen Tanzmusik ist auch der 4/4-Takt üblich. Je nach Vorgabe durch die Musik gilt die Metronomzahl dann für Achtel- oder auch für Viertel-Noten.

Der Ur-Tango mit dem Beinamen "argentino" zeigt sein Herkunftsland an. Kein anderer Tanz umfasst eine derartige Vielfalt an Bewegungsformen und Haltungen. Bei der Trennung von Standard und Latein in den fünfziger Jahren zögerte man lange, ehe man den Tango endgültig den Standard-Tänzen zuordnete.

Auffallend beim Tango sind die schnellen Aktionen und die oft verhaltenen Pausen, deren Wechselspiel den Reiz des Tanzes ausmachen. Von den anderen Standardtänzen unterscheidet er sich dadurch, dass er ohne das sonst charakteristische Heben und Senken getanzt wird und dass ihm die "Bewegungskette" fehlt, die man als "Schwung" bezeichnet. Diese "Schwung-Verhinderung" erfordert ein Höchstmaß an Kontrolle. Der gute Turniertänzer wechselt gekonnt zwischen Ruhe und Dynamik, zwischen Spannung und Entspannung. Nur mit optimaler Körperbeherrschung und ohne verkrampft zu sein, gelingen die reflexartigen, publikumswirksamen Bewegungen, speziell des Kopfes.

Wiener Walzer (Der berühmte Dreivierteltakt)

Turniertempo 58-60 Takte pro Minute, Metronomzahl 174180.

Der Wiener Walzer ist der Beitrag der deutschsprachigen Länder zum Turniersport. Der älteste aller Turniertänze war als "Dreher", "Ländler" oder "Langaus" oft etwas verpönt, bis er durch die Strauß-Dynastie hoffähig wurde. Der Nürnberger Tanzlehrer Paul Krebs hat ihm die heutige Turnierform gegeben.

Von dem "schwingenden" Langsamen Walzer unterscheidet er sich durch die allgemein vorherrschende rotierende Bewegung. Sein Schwung resultiert aus den vorwärts strebenden Drehungen. Es gibt beim Wiener Walzer auffallend wenig verschiedene Schritte; trotzdem erfordert es viel Übung und Fleiß, sie meisterlich vorzuführen. Wichtig für die Beurteilung ist insbesondere, dass man die Übergänge von der Rechtsdrehung zur Linksdrehung und umgekehrt beherrscht. Darüber hinaus benötigt man eine gehörige Portion Kondition, um das schnelle Tempo des Tanzes mit aller gebührenden Eleganz durchzustehen.

Slow Foxtrott (Der englische Turniertanz im Viervierteltakt)

Turniertempo 28-30 Takte pro Minute, Metronomzahl 112-120.

Seine Vorfahren sind "Onestep" und "Rag". Von seinem Charakter her ist er zurückhaltend elegant und gilt als der Klassiker unter den Tänzen des "englischen Stils". Im Tempo hat er gewisse Ähnlichkeit mit dem Langsamen Walzer. Jedoch wie dort die Pendelbewegung typisch ist, will man hier eine langgestreckte Wellenbewegung erkennen können. Der kontinuierliche Bewegungsfluss charakterisiert den Slow Foxtrott, ebenso wie fließende Posen, in denen der Bewegungsfluss fast, aber doch nicht ganz zum Stillstand kommt. Die hohe Kunst zeichnet sich dadurch aus, den am meisten auf natürlichen Gehbewegungen beruhenden Tanz nicht langweilig wirken zu lassen. Raumgewinn, Musikalität und Lässigkeit müssen gleichermaßen gezeigt werden.

Quickstep (Der Spaßmacher unter den Standard-Tänzen)

Turniertempo 50-52 Takte pro Minute, Metronomzahl 200-208 (Viervierteltakt).

Beeinflusst durch den Charleston entwickelte sich der Quickstep aus dem Slow Foxtrott. Als Geburtsjahr nimmt man 1927 an. Beim Quickstep gibt es keine Zeit für Pausen. Dynamik und Geschwindigkeit sind Trumpf. Das Tempo wird gelegentlich bis zur Rasanz gesteigert. Ein bisschen Leichtigkeit, ein bisschen Humor, hier und da kleine eingestreute "Kunststückchen" machen den Quickstep oft zum Publikumsliebling. Alles sollte im Fluss - und trotz des hohen Bewegungsvolumens - auch locker bleiben. Beschwingt, voller Übermut und guter Laune regt er immer wieder zu neuen Schrittvariationen an. Bei jedem Turnier ist ihm der Applaus auf "offener Szene" gewiss.

Die Latein-Tänze

Die ganze Bezeichnung lautet "Lateinamerikanische Tänze", was aber ebenfalls ungenau ist, weil sie im strengen Sinne nur auf die afro-kubanischen Tänze (Rumba, Mambo) und die brasilianische Samba zutrifft, während der Paso Doble aus Spanien (Frankreich) und der Jive aus Nordamerika stammen. Die Weichen zur Standardisierung der Lateintänze wurden um 1960 gestellt. Vorher waren sie Modetänze, von denen keine Stabilität erwartet wurde. Noch 1969 waren die Lateintänze nur eine Erweiterung oder ein Anhängsel der Standardtänze. Doch bereits ein Jahr später erhielten "Lateintänzer" ein eigenes Startbuch.

Zwar wurden nach dem Zweiten Weltkrieg nationale und internationale Meisterschaften in den Lateinamerikanischen Tänzen ausgetragen, der Deutsche Tanzsportverband konnte sich aber lange nicht dazu entschließen, da eine einheitliche Bewertung zu problematisch erschien. Erst nach zwei "Bundesqualifikationen" 1960 und 1961 fand in Stuttgart 1962 die erste Deutsche Lateinmeisterschaft statt, allerdings noch ohne Jive; der kam erst 1973 hinzu. Die erste Deutsche Kombinationsmeisterschaft über zehn Tänze wurde beim Schwarz-Weiß Club in Reutlingen 1974 ausgetragen.

Samba (Der dynamische, progressive Südamerikaner im Zweivierteltakt)

Turniertempo 50-52 Takte pro Minute, Metronomzahl 100-104.

Die Samba stammt in ihrer stationären Grundform aus Brasilien bzw. wurde im 19. Jahrhundert von afrikanischen Sklaven in Brasilien eingeführt. Im 20. Jahrhundert wurde die Samba in Europa zum variationsreichen Turniertanz entwickelt. In Wiegeschritten und Voltadrehungen, Rollen und Promenadenläufen bewegen sich die Paare wellenförmig und raumgreifend durch den Raum. Während die Wellenbewegungen früher nur aus einem Erheben im Bein kam (Bounce), wird sie heute auch durch die Bauchmuskulatur erzeugt (im Englischen: contraction and release). Charakteristisch für die Samba sind vor allem die Schritte im Zickzack-Muster (Botafogos) sowie die Samba-Rolle, die als eine der wenigen Lateinfiguren in engem Körperkontakt getanzt wird. Die Samba mit ihrer reichhaltigen rhythmischen Gestaltung des Zweivierteltakts ist ein Tanz, der Lebenslust ausdrückt und vermitteln will.

Cha-Cha-Cha (Der fröhlich-freche Bewegungstanz)

Turniertempo 30-32 Takte pro Minute, Metronomzahl 120-128 (Viervierteltakt).

Er stammt aus Kuba, wurde von Enrique Jorrin (u.a.) aus dem Mambo entwickelt und 1957 von Gerd und Traute Hädrich nach Deutschland "importiert". Der Cha-Cha hat viele Elemente aus anderen Tänzen in sich aufgenommen, besonders aus Jazz, Beat und Disco. Seinen Grundcharakter, der ihn bei allen Alterstufen zum beliebtesten Lateintanz macht, hat er dabei nicht verloren.

Im Cha-Cha-Cha kommen übermütige Ausgelassenheit und koketter Flirt zum Ausdruck. Beine, Arme, Hände und Finger: der ganze Körper ist in ständiger Bewegung! Insbesondere die flinken Beinaktionen sind typisch für diesen Tanz, ebenso wie die schnelle Triple-Bewegung auf dem vierten Viertel eines Taktes und dem ersten Viertel des folgenden Taktes (Chassé-Schritt). Cha-Cha-Cha ist ein amüsantes Spiel zwischen Zuwendung und Abwendung, Verschwinden und Wiederkommen, ein Tanz, fröhlich, keck, perlend wie Sekt und mit einem guten Schuss Augenzwinkern.

Rumba (Der erotische Werbetanz, ausdrucksstark und voller Hingabe)

Turniertempo 25-27 Takte pro Minute, Metronomzahl 100-108 (Viervierteltakt).

Die Rumba entstand aus dem Mambo-Bolero und ist mit der Habanera verwandt. Sie ist ein afro-kubanischer Werbungstanz. In Deutschland wurde die Rumba 1932 ins Turnierprogramm aufgenommen, ab 1934 wieder verdrängt und nach dem Krieg dann wieder entdeckt.

Rumba ist der Klassiker unter den Lateintänzen, erfordert große Ausdruckskraft und Sparsamkeit der Mittel. Im Turniertanz hat sich der Cuban-Style durchgesetzt, nicht der nach dem Zweiten Weltkrieg beliebte Square-Style. Nach den beiden schnellen Bewegungstänzen strahlt die Rumba eher Ruhe aus, wobei die durch Gewichtsverlagerung erzeugte rotierende Hüftbewegung (in Form einer liegenden Acht) die Grundstruktur des Tanzes ausmacht. Die relativ langsame Musik ermöglicht den Tänzern das volle Auskosten jeder Bewegung. Die Dame schwankt zwischen Hingabe und Flucht und der Herr zwischen "Zuneigung" und "Selbstherrlichkeit". Dieses Rollenspiel sollte gekonnt und überzeugend rüberkommen - und dies setzt in aller Regel auch eine harmonische Paarbeziehung voraus.

Paso Doble (Die dramatische Stierkampf-Pantomime)

Turniertempo 60-62 Takte pro Minute, Metronomzahl 120-124 (Zweivierteltakt).

Er ist eine in Spanien und Frankreich entwickelte Darstellung des Stierkampfes mit Einschluss von Flamenco-Elementen. Die Musik, ein spanischer Marschtanz, besteht aus einer Einleitung und zwei Hauptteilen mit genau festgelegten Höhepunkten, nach denen sich die Choreographie richtet. Es gibt für diesen Tanz nur relativ wenige Musiktitel; oft wird das Stück "Espana Cani" gespielt - was wiederum die Choreographie ziemlich vereinfacht. Der Paso Doble ist der Lateintanz, bei dem am meisten Elemente aus den Standardtänzen eingebaut und verwendet werden.

Beim Paso Doble (Spanisch: Doppel-Schritt) stellt die Dame nicht den Stier dar, sondern das rote Tuch des Toreros, Herr und Dame bewegen sich also gemeinsam um einen imaginären Stier. Der Herr: hochmütig, stolz, kühn, entschlossen, die Dame: selbstbewusst, distanziert, wendig, heißblütig. Typisch sind kurze, schnelle Bewegungen und kontrolliert gehaltene Posen. Getanzt wird in geschlossener Tanzhaltung, bei der die Arme durch den Körperabstand einen Kreis bilden. Der Tanz erfordert große Präzision, eiserne Disziplin und einen durchgehaltenen starken Muskeltonus.

Jive (Lebensfreude pur - der Tanz für Junge und für´s Jungbleiben)

Turniertempo 42-44 Takte pro Minute, Metronomzahl 168-176 (Viervierteltakt).

Er wurde als "Jitterbug" und "Boogie-Woogie" (später auch "Bebop") um 1940 von amerikanischen Soldaten nach Europa gebracht, in England zum Jive entwickelt und schließlich in das Turnierprogramm der Lateintänze aufgenommen (Profis national 1968, Amateure national 1973, international 1976).

Mit ihrer Off-Beat-Betonung auf "zwei" und "vier" verrät die Musik ihren afrikanischen Ursprung. Der Jive bringt robuste Lebensfreude zum Ausdruck. Er war der "Tobetanz" der Vor-Beat-Generation, aus dem sich auch der akrobatisch-athletische Rock´n´Roll entwickelt hat. Der Unterschied zu den vorigen Tänzen ist gravierend: während man beim Paso Doble stolz, hochaufgerichtet und mit durchgedrückten Knien tanzt, steht man nun mit vorgeneigtem Oberkörper und in den Knien wippend auf der Tanzfläche; im Gegensatz zur Rumba mit ihrem erotischen Grundcharakter herrscht hier pure Dynamik vor. Jive ist ein Rausch an Bewegung und Spiel der Glieder und des ganzen Körpers. Er ist ein Tanz, dessen Rhythmus und Kraft mitreißt und der sich überaus publikumswirksam präsentiert.

Unser Service für Sie

Zuständig für diesen Bereich ist: Peter Lassocinski. Bitte schicken Sie die Ergebnisse Ihrer Turniere als html-Dateien an turnierergebnisse(@)tbw.de.
Vielen Dank.
Informationen zum aktuellen Verbandstag finden Sie unter "Verband / Verbandstag".

Informationen zur Ausrichtung des Verbandstages

  • Informationen zur Ausrichtung des Verbandstages

    571 KB / 23.03.2017

Die Vereine im TBW von A-Z

Informationen zu den Vereinen aus dem TBW finden Sie unter "Verband / Vereine".
  • Musterschreiben rund um Vereinsgründung und Vereinsregisteranmeldung

    22 KB / 23.03.2017

Musterschreiben rund um Vereinsgründung und Vereinsregisteranmeldung

Die Mitgliedschaft im Deutschen Tanzsportverband und in den Landestanzsportverbänden bringt für die angeschlossenen Tanzsportabteilungen und Tanzsportvereine zahlreiche Vorteile: Merkblatt „Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Tanzsportverband“.

Werbung

  • Werbung bei Veranstaltungen und auf Turnierkleidung

    303 KB / 24.03.2017
Hier finden Sie eine Mustersatzung für neu zu gründende Vereine. Weitere Unterlagen zur Vereinsneugründung finden unter "DTV - Aufnahmeunterlagen für Vereine" im Downloadbereich
  • Vorteile einer Mitgliedschaft im deutschen Tanzsportverband und seinen Landesverbänden

    467 KB / 22.03.2017
Informationen zum zentralen Wertungsrichtereinsatz (ZWE) finden Sie hier.

Durchführungsbestimmungen ZWE (ab 01.01.2023)

für zentrale Turnierplanung und zentralen Wertungsrichtereinsatz (ZWE)

Änderung - gültig für alle Turnierveranstaltungen ab 01.01.2023.
Änderung – gültig für alle Turnierveranstaltungen ab 01.08.2020.
Änderung - gültig für alle Turnierveranstaltungen ab 01.01.2014.
Änderung - gültig für alle Turnierveranstaltungen ab 01.03.2011.
Änderung - gültig für alle Turnierveranstaltungen ab 01.01.2009.
Änderung - gültig für alle Turnierveranstaltungen ab 01.01.2006.
Neufassung - gültig für alle Turnierveranstaltungen ab 1.1.2004.
 

1. Grundsätze

1.1. Zentrale Turnierplanung und ZWE gelten für alle Turniere in Baden- Württemberg, ausgenommen Deutsche Meisterschaften, Gebietsmeisterschaften, Ranglistenturniere und Formationsturniere. 
Turnierplanung und Wertungsrichtereinsatz für alle offenen Turniere obliegen dem Landessportwart des TBW; für Einladungsturniere und Landesmeisterschaften gelten Sonderregelungen (siehe Abschnitte 4 und 5).

1.2. Der ZWE soll die Besetzung der Turniere im Bereich des TBW mit Wertungsrichtern sicherstellen. Dabei soll versucht werden, die vorhandenen WR entsprechend ihrer Lizenz möglichst gleichmäßig einzusetzen, den Einsatz der WR möglichst kostensparend vorzunehmen; daher sollten für Randgebiete Baden-Württembergs generell auch WR anderer Bundesländer, der Schweiz und Österreichs herangezogen werden.

1.3. Alle WR Baden-Württembergs stehen für den ZWE zur Verfügung und unterstützen den Ablauf durch ihre Mitarbeit im Rahmen des ZWE.

1.4. Die zentrale Turnierplanung ist Voraussetzung für ZWE und einen geregelten Sportbetrieb. Ergänzungen und Änderungen geplanter Turniere sind grundsätzlich zu vermeiden.

1.5. Das Präsidium des TBW kann die Aufgaben des ZWE teilweise auf weitere Personen delegieren. 
Funktionierende Turnierplanung und Wertungsrichtereinsatz sind wichtige Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Turniergeschehens. Hierfür ist eine Zusammenarbeit aller Beteiligten und eine Einhaltung der "Durchführungsbestimmungen ZWE", insbesondere hinsichtlich der Termine unabdingbar.
Planungsänderungen sollten wegen des dadurch anfallenden erheblichen Arbeitsaufwandes nach Möglichkeit nicht vorgenommen werden.

Mitteilungen an den ZWE (Änderungen, Ergänzungen usw.) sind ausschließlich schriftlich einzureichen.

 
2. Zentrale Turnierplanung

2.1. Für die zentrale Turnierplanung geben die veranstaltenden Vereine vorgesehene Turniere bis spätestens
31. Mai    für das folgende Jahr
im Vereinsaccount von Phoenix II der Geschäftsstelle bekannt. Es sollte bei der Voranmeldung eine realistische Zeitplanung vorgelegt werden. Nach Meldeschluss sollte eine aktualisierte Zeitplanung veröffentlicht werden.

Die Geschäftsstelle schließt bis zum 31. August die Turnierplanung für das Folgejahr ab.
Im Anschluss hieran erfolgt die Vergabe der Turniere und Bekanntmachung des Turnierplans. 
Turniere mit Ballveranstaltungen oder Landesmeisterschaften werden wegen langfristig zu treffenden Vorbereitungen (Saal, Kapelle usw.) vorrangig vergeben. Bei evtl. Termin- und Startklassenüberschneidungen wird die Geschäftsstelle den beteiligten Vereinen Alternativlösungen vorschlagen. 

2.2. Die Durchführung einer Startklasse wird nur einmal an einem Tag für Baden-Württemberg genehmigt. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich. 

2.3. Für die Turnierplanung gilt grundsätzlich:

Sollte die zeitliche Planung eines Turniertages (keine ungeplanten Verspätungen) von vornherein mehr als sechs Stunden betragen, so ist pro angefangene zwei Stunden ein weiterer Wertungsrichter einzuteilen.

Sollten mehr als zehn Turniere an einem Turniertag geplant werden, so ist pro weiteren zwei Turnieren ein zusätzlicher Wertungsrichter einzuteilen.

Dies gilt entsprechend für Mehrflächenturniere pro Fläche.

Für TBW-Trophy-Turniere gilt:
Um die Kosten für die Ausrichter in Grenzen zu halten, wird für die Wertungsrichter eine Pauschal-Vergütung von 40 Euro pro Tag ab 01.01.2016 festgelegt. Darüber hinaus werden die TBW-Trophy-Turniere für Wertungsrichter aus dem gesamten Bundesgebiet geöffnet.

 
3. Ablauf des ZWE

3.1. Der ZWE erfolgt im Anschluss an die zentrale Turnierplanung in Halbjahreszeiträumen im ZWE-Modul von Phoenix II

3.2. Nach Vergabe der Turniere senden die veranstaltenden Vereine innerhalb 3 Wochen die Turnieranmeldungen an die TBW-Geschäftsstelle. 

Bei Turnierabsagen sind ZWE, die eingeteilten WR und angemeldeten Paare vom Veranstalter in Kenntnis zu setzen.

3.3. Der Turnierplan wird in Phoenix II veröffentlicht und für die WR zur Auswahl ihrer möglichen Einsatztermine zugänglich gemacht.

3.4. Innerhalb von 3 Wochen meldet der WR seine möglichen Einsatztermine in Phoenix II an. Der WR hält die bekanntgegebenen Termine bis zum Erhalt der Einsatzmitteilung für den ZWE frei.

3.5. Der ZWE setzt die WR auf Grundlage der freigegebenen Termine ein.

3.6. Die WR werden nach der Zuteilung über die vorgesehenen Einsätze informiert. Sie bestätigen die Annahme der Einsätze wiederum in Phoenix II.

3.7. Falls aus zwingenden Gründen der WR einen zugesagten Termin nicht wahrnehmen kann, ist der zuständige ZWE-Beauftragte unverzüglich zu informieren, damit ein anderer WR eingesetzt werden kann. Bei Absage ist dem ZWE-Beauftragten ein Vorschlag für den Einsatz eines Ersatzwertungsrichters zu machen. Der veranstaltende Verein braucht vom WR nicht informiert zu werden, es sei denn, der WR hat bei dem Verein die Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit veranlasst.

3.8. Der zuständige ZWE-Beauftragte informiert den veranstaltenden Verein über die eingesetzten WR unter Angabe der Vereinszugehörigkeit, sobald die erforderlichen WR für eine Turnierveranstaltung zugesagt haben. Bei Änderungen ist der Verein darüber zu unterrichten.

Mit der Bestätigung des Einsatzes erteilt der Wertungsrichter die Erlaubnis, dass seine Adressdaten und seine Mailadresse an den Ausrichter weitergegeben werden. Verweigert der Wertungsrichter die Erlaubnis, kann er nicht eingesetzt werden.

Turnieranmeldungen müssen 3 Monate vor dem Monat, in dem das Turnier stattfindet, beim DTV sein (TSO C 6.4. und Durchführungsbestimmungen ZWE 3.2.), da andernfalls keine Veröffentlichung mehr im Tanzspiegel erfolgen kann, und somit die Turniere ausfallen müssen. Die Turnieranmeldungen sind lückenlos auszufüllen und dabei u.a. für Turnierorte und Adressen Postleitzahlen anzugeben. 
Jeder Verein hat die Möglichkeit, auf den Turnieranmeldungen einen WR seiner Wahl namentlich vorzuschlagen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Verein die vorherige Zustimmung des gewünschten WR eingeholt hat.
Bei Turnierabsage oder -ausfall müssen informiert werden:
-    Geschäftsstellen von DTV und TBW
-    ZWE-Beauftragter
-    Gemeldete Paare
-    Eingesetzte Wertungsrichter
 
4. Einladungsturniere

4.1. Bei Einladungsturnieren hat der veranstaltende Verein die Möglichkeit, die einzusetzenden WR und deren Anzahl selbst zu bestimmen.

4.2. Mit der Turnieranmeldung gibt der Veranstalter des Einladungsturniers bekannt, wie viele WR aus Baden-Württemberg und den benachbarten Bundesländern durch den ZWE bereitgestellt werden sollen. Dazu sind die Namen der gewünschten WR sowie einige Ersatznamen zu nennen. 

4.3. WR aus nicht angrenzenden Bundesländern sowie aus dem Ausland laden die veranstaltenden Vereine für ihr Einladungsturnier selbst ein (bei ausländischen WR auf die Vorschriften der TSO achten!).
 
5. Landesmeisterschaften

5.1. Die TBW-WR für Landesmeisterschaften werden vom TBW-Sportausschuss ausgelost. 

5.2. Gemäß ausgeloster Reihenfolge werden die WR von der Geschäftsstelle eingeladen.

5.3. Alle Landesmeisterschaften werden mit 7 Wertungsrichtern gewertet. Bei den Landesmeisterschaften der HGR S werden 3 WR aus anderen Landesverbänden und 4 WR des TBW eingesetzt. Die Auswahl der WR aus anderen Landesverbänden erfolgt durch den TBW-Sportwart.
 
6. WR-Einsätze aus anderen Landesverbänden

6.1. WR aus anderen Landesverbänden müssen sich – wenn sie im TBW werten wollen – im ZWE-Portal registrieren. Zusätzlich müssen sie ihren Verein und ihre Lizenzstufe an die TBW-Geschäftsstelle melden.
 
7. Gebühren

7.1. Die Gebühren des TBW sind der jeweils gültigen TBW-Gebührenordnung zu entnehmen.

7.2. Die Gebühren des DTV sind der jeweils gültigen Finanzordnung des DTV zu entnehmen.

7.3. Die anfallenden Turnieranmeldegebühren werden von der TBW-Geschäftsstelle und DTV-Geschäftsstelle eingezogen. 
 
8. GEMA

Für Ballveranstaltungen, Sportturniere über 1000 Zuschauer und Veranstaltungen mit höheren Eintrittspreisen haben separate Anmeldungen und Abrechnungen mit der GEMA durch den Veranstalter zu erfolgen.
 
9. Abgeltung der WR-Aufwendungen, Verbandsarzt und Chairman

Das Präsidium hat mit Gültigkeit ab 1. Januar 2023 die folgende, für alle Vereine und für alle Turnierformen verbindliche Reisekosten- und Verzehr-Spesenregelung beschlossen.

Reisekosten:
Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) € 0,30 pro Kilometer zzgl. Parkgebühren max. 150,-- €, bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zzgl. Zuschläge und Platzreservierung gegen Nachweis bis maximal 150,-- € 
Bei Wertungsrichtern aus dem Verbandsgebiet ist der Wohnort maßgeblich. Bei Wertungsrichtern, die ihren Wohnsitz nicht im Verbandsgebiet des TBW haben, aber ihre Lizenz für einen TBW-Verein nutzen, wird bei Ermittlung der Gesamtstrecke der Sitz des Vereins zugrunde gelegt, für den die Lizenz genutzt wird. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Aufenthaltskosten:
Tagesspesen: 30,-- €
Übernachtung ist zu zahlen:
Bei Turnieren, die vor 11:00 beginnen oder nach 23:00 Uhr enden, ab einer Anfahrtstrecke von über 150 km einfach bei Bedarf. Wird die Übernachtung nicht wahrgenommen, erfolgt keine Erstattung.

Bei Landesmeisterschaften gilt für Wertungsrichter aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland:
Reisekosten:

Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) € 0,30 pro Kilometer, max. 300,-- € zzgl. Parkgebühren, bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zzgl. Zuschläge und Platzreservierung gegen Nachweis bis maximal 300,-- € oder Flug (Wochenendtarif) bis max. 300,--  zzgl. Parkgebühren.
Aufenthaltskosten:
•    Für Wertungsrichter aus dem Inland: 30,-- €
•    Für Wertungsrichter aus dem Ausland: 75,-- €

Übernachtung ist zu zahlen:
•    Bei Turnieren, die vor 11:00 Uhr beginnen oder nach 23:00 Uhr enden, ab einer Anfahrtstrecke von über 150 km einfach eine Übernachtung inkl. Frühstück bei Bedarf. 
•    Bei mehr als 350 km einfache Strecke zwei Übernachtungen inkl. Frühstück.
•    Bei Landesmeisterschaften über zwei Tage, mehr als 500 km einfache Strecke und Ende nach 17:00 Uhr eine dritte Übernachtung bei Bedarf (Rücksprache mit dem Verband)
•    Wird die Übernachtung nicht wahrgenommen, erfolgt keine Erstattung.

Bei allen Turnieren sollen die Wertungsrichter verpflegt werden, bei Landesmeisterschaften werden die Wertungsrichter vom Ausrichter verpflegt.
•    Ehepaar-Regelung:
o    Ehepaare, die gemeinsam werten, erhalten 2 x Spesen und 1 x Fahrtkosten.
o    Ehepaare, die im Wechsel eingesetzt werden, erhalten 1 x Spesen und 1 x Fahrtkosten.
o    Werten in zwei Teams nacheinander erst der eine Ehepartner und später im 2. Team der andere, erhalten sie 2 x Spesen und 2 x Fahrtkosten, sofern sie getrennt anreisen.
Diese Bestimmungen sind sowohl für WR als auch für Verbandsarzt und Chairman bzw. Beisitzer, der vom TBW eingesetzt wird, anzuwenden.
 
10. Wertungsrichtereinsatz

Wertungsrichter sind angehalten, ihre persönlichen Daten in Phoenix II aktuell zu halten.
Vereine sind verpflichtet, sich mit den eingeteilten Wertungsrichtern vor dem Turnier in Verbindung zu setzen, um den Einsatz abzustimmen.

Wertungsrichter sollen grundsätzlich ¼ Stunde vor Turnierbeginn ihre Einsatzbereitschaft der Turnierleitung bekanntgeben.

Der Einsatz ausländischer Wertungsrichter bedarf gem. TSO C 9.3. der Beantragung und Genehmigung durch den Bundessportwart. Anträge sind über den Landessportwart an die DTV-Geschäftsstelle zu richten. Da auch der ausländische Verband zustimmen muss, handelt es sich um ein langwieriges und zeitraubendes Verfahren. Die Genehmigungen sind daher von den Vereinen (Durchführungsbestimmungen ZWE 4.3.) rechtzeitig zu beantragen.

Wertungsrichtervergütung ab 01.01.2016

  • Spesenregelung für Wertungsrichter - gültig ab 01.01.2023

    272 KB / 21.10.2022

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