Ausbildung
Allgemeine Informationen
- Lehrgangsprogramm des TBW und der TSTV Baden-Württemberg finden Sie unter dem Stichwort "Lehre" im Downloadbereich – Für 2021 wird es keinen Flyer geben, da wir das Programm so aktuell wie möglich halten möchten. Sie finden die Lehrgänge im Bereich zur Online-Anmeldung: https://www.tbw.de/home/ausbildung/lehrgaenge-online-anmeldung. Außerdem informieren wir über eventuelle Änderungen oder Ausfälle in den News.
- Informationen zu DTV finden Sie auf Seite des DTV (www.tanzsport.de) unter Sport/ DTV-Lehrgänge
- Informationen über die benötigten LEs zum Lizenzerhalten finden Sie hier.
- Informationen über Ruhe, Erhalt und Verfall von TL- und WR-Lizenzen finden Sie hier.
- Den Lizenzantrag für WR- und TL-Lizenzen finden Sie unter dem Stichwort "Geschäftsstelle" im Downloadbereich
- Alle Informationen rund um die Super-Kombi Enzklösterle finden Sie unter Lehre / Superkombi Enzklösterle
- Anmeldungen für Neuaus- und Fortbildungen finden Sie unter dem Stichwort "Breitensport" im Downloadbereich
Den Downloadbereich finden Sie unter Service / Download. Dort sind unter den Stichworten "Breitensport", "Geschäftsstelle" und "Lehre" alle Informationen aufgelistet.
Lehrgangsanmeldungen
Für Lizenzinhaber aus dem TBW bei Teilnahme an Lehrgängen in anderen LTVs
- Die Anmeldung zu einem Lehrgang in einem anderen LTV muss vom Lizenzinhaber über den Vereinssportwart an den Landeslehrwart des TBW gehen.
- Dieser meldet die Teilnehmer an den Landeslehrwart, in dessen Landesverband der Lehrgang stattfindet.
ACHTUNG: bei direkter Anmeldung in einem anderen Landesverband kann die Anerkennung der LEs verweigert werden.
Für Lizenzinhaber anderer LTVs bei Teilnahme an Lehrgängen im TBW
- Die Anmeldung zu einem Lehrgang im TBW muss vom Lizenzinhaber an den Landeslehrwart in seinem LTV gehen.
- Dieser meldet die Teilnehmer an den Landeslehrwart des TBW.
- Bitte nutzen Sie für die Lehrgangsanmeldung das PDF-Anmeldeforumar aus dem Downloadbereich.
Die Einhaltung dieser Regelung ist wichtig, damit
- die absolvierten LEs zügig und vollständig anerkannt werden können.
- im Falle eines Versicherungsfalles die Teilnehmer bei ihrer jeweiligen Sportversicherung abgesichert sind.