Ausbildung

Allgemeine Informationen

  • Sie finden die aktuellen Lehrgänge im Bereich zur Online-Anmeldung: https://www.tbw.de/home/ausbildung/lehrgaenge-online-anmeldung. Außerdem informieren wir über eventuelle Änderungen oder Ausfälle in den News.
  • Eine Liste der Breitensportlehrgänge finden Sie unter dem Stichwort "Lehre" im Downloadbereich.
  • Informationen des DTV zum Thema Lehre finden Sie auf der Seite des DTV (www.tanzsport.de) unter Sportwelt / Lehre.
  • Informationen über die benötigten LEs zum Lizenzerhalten finden Sie hier.
  • Informationen über Ruhe, Erhalt und Verfall von TL- und WR-Lizenzen finden Sie hier.
  • Den Lizenzantrag für WR- und TL-Lizenzen finden Sie unter dem Stichwort "Geschäftsstelle" im Downloadbereich
  • Alle Informationen rund um die Super-Kombi Enzklösterle finden Sie unter Lehre / Superkombi Enzklösterle
  • Anmeldungen für Neuaus- und Fortbildungen finden Sie unter dem Stichwort "Breitensport" im Downloadbereich

Den Downloadbereich finden Sie unter Service / Download. Dort sind unter den Stichworten "Breitensport", "Geschäftsstelle" und "Lehre" alle Informationen aufgelistet.

Lehrgangsanmeldungen

Für Lizenzinhaber aus dem TBW bei Teilnahme an Lehrgängen in anderen LTVs

  • Die Anmeldung zu einem Lehrgang in einem anderen LTV muss vom Lizenzinhaber über den Vereinssportwart an den Landeslehrwart des TBW gehen.
  • Dieser meldet die Teilnehmer an den Landeslehrwart, in dessen Landesverband der Lehrgang stattfindet.

ACHTUNG: bei direkter Anmeldung in einem anderen Landesverband kann die Anerkennung der LEs verweigert werden.

Für Lizenzinhaber anderer LTVs bei Teilnahme an Lehrgängen im TBW

  • Die Anmeldung zu einem Lehrgang im TBW muss vom Lizenzinhaber an den Landeslehrwart in seinem LTV gehen.
  • Dieser meldet die Teilnehmer an den Landeslehrwart des TBW.
  • Bitte nutzen Sie für die Lehrgangsanmeldung das PDF-Anmeldeforumar aus dem Downloadbereich.

Die Einhaltung dieser Regelung ist wichtig, damit

  • die absolvierten LEs zügig und vollständig anerkannt werden können.
  • im Falle eines Versicherungsfalles die Teilnehmer bei ihrer jeweiligen Sportversicherung abgesichert sind.

Stornogebühren

Ab 01.01.2026 gilt: 

Bis zu drei Wochen vor Lehrgangsbeginn kann kostenfrei storniert werden. Ab drei Wochen vor Lehrgangsbeginn fallen 100 % der Lehrgangsgebühr an. Bei Vorlage eines Attests etc. kann ein Härtefall beantragt werden. 

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