Land folgt der Argumentation des TBW: 40 Quadratmeter pro Paar
Mit der Neufassung der Corona Verordnung Sportstätten vom 22. Mai 2020 ist es ab 2. Juni 2020 möglich, dass Paare in Tanzsportvereinen wieder zusammen tanzen dürfen, sofern sie in gerader Linie miteinander verwandt sind (z.B. Eltern, Kinder, Großeltern, ...), Geschwister und der den Nachkommen oder sie dem eigenen Haushalt angehören; sowie Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
Die Verordnung regelt im Originaltext weiter, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a CoronaVO Sportstätten). Die Meldung des Landes Baden-Württemberg stellt jedoch klar, dass dies im Paartanz pro Paar anzusehen ist. Wir sind froh, dass unser und sicher weitere Apppelle unserer Mitgliedsvereine zu dieser Präzisierung im SInne des Tanzsports geführt haben.
Zur Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 2 b gibt es aktuell noch keine Antwort auf unsere Anfragen. IN dieser Bestimmung wir geregelt, dass bei Beibehaltung des individuellen Standorts (z. B. auf Matten) eine Fläche von mindesten 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung stehen muss. Wir hoffen hier auf baldige Antwort durch die Ministerien und informieren schnellstmöglich.
Mehr unter: https://www.tbw.de/home/news/details/news/corona-virus-informationen-und-absagen-1-1-1-1