Empfehlungen zur neuen Testpflicht

15.05.2021 von Lars Keller
Verband
Für die zukünftige Durchführung des Sportbetriebs gilt für die Teilnahme am Sportbetrieb in den Vereinen eine Testpflicht.

Ist in einem Land- oder Stadtkreis die "Bundesnotbremse" außer Kraft und dafür wieder die baden-württembergische Corona-Verordnung (CoronaVO) komplett in Kraft getreten, dann gibt es jetzt neue Öffnungsschritte, die allerdings für die Vereinsmitglieder mit einer Testpflicht verbunden ist, sofern sie nicht von Corona genesen sind oder komplett geimpft sind.

Das Präsidium des TBW und der Corona-Beauftragte haben Ihnen eine Empfehlung, wie Sie den Aufwand für sich im Verein einschätzen und sich auf die neue Situation vorbereiten können.

Empfehlung für eine Teststrategie im Verein

Zu Beginn empfiehlt es sich, den Testbedarf zu ermitteln. Im ersten Schritt kann ein Anschreiben des Vereins an die sportausübenden/anleitenden Mitglieder:innen mit folgenden Punkten verschickt werden:

  • Information zur Notwendigkeit der Testung (Testpflicht gemäß Verordnung)
  • Abfrage über den Status der sportausübenden/anleitenden Personen zu folgenden Punkten:
    1.  Ist eine Erkrankung mit SARS–CoV 2 in den letzten 6 Monaten erfolgt und besteht keine Absonderungspflicht mehr?
    2.  Ist mindestens mit einer Impfdosis eine Impfung erfolgt, sofern diese Personen zu-vor bereits selbst positiv getestet waren und über einen Nachweis einer durch PCR-Testung bestätigten Infektion mit dem Coronavirus in schriftlicher Form verfügen?
    3. Kann ein vollständiger Impfschutz gemäß § 22 Absatz 1 IfSG vorgelegt und nachgewiesen werden
    4. Wer verfügt über eine Qualifizierung gemäß § 5a Abs.1 Infektionsschutzgesetz (Stichwort Abstrichhelfer:innen) und erklärt sich bereit im Verein bei der Selbsttestung mitzuwirken?

Die Rückantwort der Mitglieder erfolgt selbstverständlich auf freiwilliger Basis. 

Im zweiten Schritt sind die Rückläufer mit den aktuellen Mitgliederzahlen abzugleichen.

Hierzu folgende beispielhafte rechnerische Erläuterung:
Mitgliederzahl eines Vereines:            100 Personen
Rückläufer der Umfrage zu Nr. 1-3:      75 Personen
Der Testbedarf beträgt daher:              25 zu testende Personen wöchentlich

Im dritten Schritt ergeben sich folgende Optionen:

  • Option 1: Der Verein kauft die 25 Selbsttests (Schnelltests) ein und qualifiziert Personen für die Durchführung der Testung, wenn diese nicht in freiwilliger ausreichender Personenanzahl vorhanden sind.
  • Option 2: Die zu testenden sportausübenden/anleitenden Personen (Mitglieder) kaufen selbständig einen gelisteten Selbsttest und führen diesen unter Aufsicht einer fach-kundigen qualifizierten Person (Stichwort Abstrichhelfer:innen) aus.

Weitere wesentliche Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt zur Teststrategie für Vereine im TBW oder dem Praxisratgeber für das Vereinsmanagement in der Corona-Pandemie in der neuesten Fassung vom 15.05.2021.

Terminhinweis:
Der Sportkreis Stuttgart bietet in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz eine Abstrichschulung PoC Tests für Übungsleiter und Vereinsvertreter an.
Details: https://www.sportkreis-stuttgart.de/news/detail/abstrichschulung-poc-tests-fuer-uebungsleiter-und-vereinsvertreter.html
 

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