Lizenzzuschüsse 2021

14.11.2021 von Lars Keller
Verband
Für 2021 können Mitgliedsvereine, bei denen Personen tätig sind, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, aus Sportfördermitteln des Landes Baden-Württemberg Beschäftigungskostenzuschüsse erhalten.

Wichtig für das Jahr 2021: Abgerechnet werden können die im Jahr 2021 tatsächlich geleisteten Trainings- und Übungsstunden (auch im Onlineformat). Stunden, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant durchgeführt werden konnten, dürfen dennoch abgerechnet und anteilig für die betroffenen Monate des Lockdowns 2021 hochgerechnet werden.

Die in der Anlage befindlichen und Durchführungsbestimmungen basieren auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.

Zur Anlage

Quelle: WLSB