Änderung Corona Verordnung Sportstätten zum 6. Juni

04.06.2020 von Lars Keller
Verband
Gute Neuigkeiten für den Tanzsport: Ab 6. Juni 2020 tritt in Baden-Württemberg eine neue Regelung explizit für das Tanzen in Kraft. Pro Paar müssen mindestens 25 qm zur Verfügung stehen - bis max. 10 Paare in einem Raum. Paar-Regelung gelockert. 10qm für statische Tänze weiterhin erlaubt

Heute wurde die Verordnung für die Sportstätten angepasst. Unser aller Wirken hat dazu beigetragen, dass jetzt eindeutig auf das Tanzen eingegangen wird. Somit ist ab 6. Juni 2020 geregelt:

Trainings- und Übungseinheiten beim Tanzen individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen oder bis zu zehn festen Paaren müssen auf einer Fläche stattfinden, die so bemessen ist, dass pro Person oder Tanzpaar mindestens 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen. (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c Corona VO Sportstätten)

In einem Raum mit beispielsweise 170 qm dürfen laut neuer Verordnung nun sechs Paare (ohne Partnerwechsel!) oder sechs Einzeltänzer trainieren.

Nachdem die neue Formulierung explizit das Tanzen regelt, bedeutet das, dass die bisherigen Regelungen mit 40 qm bei Training mit Raumwegen und die 10 qm bei Training am festen Standort hinfällig sind!

Das Kultusministrium klärt weiter auf: "Bezogen auf den Tanzsport ist die genannte Vorgabe so zu verstehen, dass zwei Personen ein Tanzpaar bilden und dem Tanzpaar eine Trainings- und Übungsfläche von 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen muss. Das Trainingspersonal benötigt als Einzelperson 10 Quadratmeter Raumfläche, bei Vorführ-Demonstrationen als Paar 25 Quadratmeter Tanzfläche".

Außerdem erläutert das Ministerium mit Stand 5. Juni: "Ebenso wie bei Trainingsformen unter Beibehaltung des individuellen Standorts reicht bei statischen Tanzformen wie bisher eine Fläche von 10 Quadratmetern aus. Die Gruppengröße wird nicht festgelegt."

Gelockert wurden auch die Vorgaben, wer als Paar zusammenTanzen darf. Das Kultusministrium teilt hier mit: "Tanzpaare können Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner sein, die längerfristig oder dauerhaft miteinander tanzen."

Zum Wortlaut der Verordnung vom 04. Juni 2020:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/6275630?fbclid=IwAR1k1XQi7Rp_MDpPhWqxamhCexG59yFFyG4Cgx21TGE1JqFDaCg5QoODwqU
Hinweis: Die Erläuterungen sind auf der Seite des Ministeriums unten bei den FAQs unter "Wie sind die Vorgaben beim Tanzen?".

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