Geänderte ZWE-Bestimmungen sind online

21.08.2020 von Ilka Scheible
Verband
Die ZWE-Bestimmungen wurden überarbeitet und stehen jetzt in der neuesten Fassung zur Verfügung. Gebühreneinzug auch in 2021 erst dann, wenn das Turnier stattfindet.

Sie finden die Bestimmungen unter: https://www.tbw.de/home/infos/service-a-z Zentraler Wertungsrichtereinsatz.

Hinweis: Die ZWE-Gebühr für Turniere wird auch 2021 erst eingezogen, wenn das Turnier stattfindet.