Neue Corona-Verordnung ab 28. November

28.11.2020 von Lars Keller
Verband
Die neue CoronaVO enthält keine speziellen Maßnahmen für den Sportbetrieb. Mit der CoronaVO Absonderung sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich festgelegt

Ab Samstag, 28. November 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Absonderung (CoronaVO Absonderung). Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Sie sollten sich also sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen.
Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach sich die genannten Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.

Informationen und Details unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-zu-quarantaene-und-isolation/