Soforthilfe Sport noch bis 30.11. beantragen

03.11.2020 von Lars Keller
Verband
Noch bis zum 30.11.20 kann die Soforthilfe Sport beantragt werden. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportfachverbände in Baden-Württemberg, die in einem der zuständigen Sportbünde ordentliches Mitglied und als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind.

Das Land Baden-Württemberg hat hierzu 11,6 Millionen Euro bereitgestellt. Alles Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wlsb.de/corona/soforthilfe-sport

Des Weiteren gibt es vom Bundesfinanzministerium eine neue, außerordentliche Corona-Hilfe vor allem für die erneuten vorübergehenden Schließungen jetzt im November. Hierzu ergänzt die Bundesregierung die bestehenden Hilfsprogramme durch zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfen. Laut Homepage wird diese finanzielle Hilfe auch für Vereine und Selbstständige offen sein. Wenn Trainer also selbstständig tätig sind, können sie ebenfalls diese Hilfe beantragen. Stand jetzt gibt es dazu aber noch kein Antragsverfahren.  Weitere Informationen dazu erfolgen in den nächsten Tagen. Hier der Link zum Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html