Ausflug in den Erlebnispark Tripsdrill
Die Tanzsportjugend im Tanzsportverband Baden-Württemberg (TBW) lädt alle Tänzerinnen und Tänzer, Trainerinnen und Trainer und alle Ehrenamtlich tätigen zu einem gemeinsamen Ausflug in den Erlebnispark Tripsdrill ein.
Am Samstag, den 01. August 2026, dem ersten Samstag der Sommerferien, haben alle Mitglieder der TBW-Vereine die Möglichkeit, einen erlebnisreichen Tag mit Achterbahnen, Wasserattraktionen und vielen weiteren Highlights im Erlebnispark Tripsdrill zu verbringen.
Es kommen Tänzerinnen und Tänzer aller Altersgruppen, Leistungsklassen und Disziplinen zusammen, gehen in den Vereinsgrenzen überschreitenden Austausch und haben vor allem einen Tag voller Spaß und Sonne.
Wir beginnen den Tag vor dem Eingang mit einer gemeinsamen Begrüßung, danach können sich die selbst gebildeten Grüppchen frei im Erlebnispark bewegen.
Veranstaltungsdetails
Datum: Samstag, 01. August 2026
Treffpunkt: 09:00 Uhr
Begrüßung und Einlass: 09:30 Uhr
Ort: Erlebnispark-Tripsdrill-Straße 1, 74389 Cleebronn/Tripsdrill
Anmeldung: Für eine verbindliche Anmeldung hier klicken
https://forms.cloud.microsoft/e/J7dcSFcFbP
Jeder der teilnehmen möchte, kann im Vergleich zu den normalen Tagespreisen, deutlich günstigere Tickets kaufen. Wenn ihr eine Saisonkarte/Jahreskarte habt und beim Ausflug dabei seid, braucht ihr kein extra Ticket zu kaufen.
Gebt dies bitte bei der Anmeldung mit an.
Preise
Mit dem TBW Ohne den TBW
Teilnehmer über 18 Jahren 33,00 € 48,00 €
Teilnehmer zwischen 6 und 17 Jahren 29,00 € 44,00 €
Begleitpersonen von mind. 4 Minderjährigen * / **
kostenlos 48,00 €
Die Bezahlung erfolgt via PayPal oder in BAR vor dem Einlass.
Wir freuen uns darauf, möglichst viele Tänzerinnen und Tänzer aus dem ganz Verband und allen Disziplinen in Tripsdrill begrüßen zu dürfen und gemeinsam einen spannenden Sommertag zu erleben.
Mit freundlichen Grüßen und im Namen des gesamten Jugendausschuss des TBWs,
Jannik Schwarz
Jugendsprecher
Teilnahmebedingungen:
* Hinweise für Minderjährige und deren Begleitperson
Minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nur in Begleitung einer volljährigen, von den Erziehungsberechtigten benannten Aufsichtsperson, teilnehmen.
Der TBW übernimmt vor Ort keine Aufsichtspflicht.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der gesamten Veranstaltung von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet werden.
Eine Begleitperson kann z.B. ein volljähriges Geschwisterkind sein, welches selbst am Ausflug teilnimmt.
** Eintrittskosten für Begleitpersonen
Begleitet eine Aufsichtsperson mindestens 4 Minderjährige, so wird der Eintrittspreis der Begleitperson vom TBW übernommen.
Ansonsten gelten auch für die Begleitperson die Eintrittspreise für über 18-jährige.
Haftung im Park:
Für den Betrieb der Attraktionen sowie für die Sicherheit innerhalb des Parks ist ausschließlich der Betreiber und der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Für Schäden wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten gehaftet. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
TBW-Trophy der Senioren
Die TBW-Trophy ist ein Projekt des Tanzsportverbandes Baden-Württemberg zur Förderung des Tanzsports
Sie wollen mehr erfahren? Hier geht es zur Homepage der TBW-Trophy.