Regelungen der CoronaVO ab 2. November
01.11.2020
von Lars Keller
Verband
Die wesentlichen Inhalte: Die Sportstätten müssen ab 2. bis 30. November schließen. Freies Training ist unter strengen Auflagen möglich. Profi- und Spitzensportler dürfen trainieren.
Auszüge aus „Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung“ des Landes Baden-Württemberg:
- Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten einschließlich anderer Einrichtungen wie Fitnessstudios, Yogastudios und Tanzschulen müssen schließen. Ausgenommen ist unter anderem die Nutzung für den Spitzen- und Profisport.
- Öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten können zudem im Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden.
(Anmerkung der Redaktion: Dies gestattet z. B. das freie Training eines Paares, bzw. einer Familie) - Training und Wettkämpfe im Profisport dürfen nur noch ohne Zuschauer unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden.
- Profi- und Spitzensportler sind Sportlerinnen und Sportler, die einen Arbeitsvertrag haben, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient. Es sind Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten sowie paralympische Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Sportlerinnen und Sportler (Vollzeittätigkeit), Mannschaften, die in länderübergreifenden Ligen spielen, der 1. bis 3. Bundesligen aller Sportarten, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen und -sportler ohne Bundeskaderstatus, sowie professionelle Balletttänzerinnen und -tänzer.
(Anmerkung der Redaktion: Dies gestattet das Training der Bundes- und der Landeskadersthletinnen- und athleten sowie der Formationen des 1. bis 3. Bundesligen. Hinweis: Die Bedingungen wie z. B. Gruppengröße und Trainingsauflagen für das Training im Spitzen- und Profisport sind aktuell noch nicht bekannt.)
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Corona Verordnung (CoronaVO) vom 23.06.2020, gültig ab 02.11.2020
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