Anträge auf „Soforthilfe Sport“ ab sofort möglich
Damit ist nun endlich der Weg frei für die seit langem vom WLSB geforderten unbürokratischen Notfall- und Liquiditätshilfen für den gemeinnützigen Sport im Land und damit auch die TBW-Mitgliedsvereine.
Die wichtigsten Punkte für unsere Mitgliedsvereine im Überblick:
Anträge können ab sofort und bis 30. November 2020 gestellt werden.
Soforthilfe Sport wird gewährt, um durch die Corona-Pandemie entstandene existenzgefährdende Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Ein solcher Engpass wird angenommen, wenn die Einnahmen des Antragsstellers aus Ideellem Bereich, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung voraussichtlich nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis Jahresende zu decken.
Die Höhe der Soforthilfe für Sportvereine beträgt 15 Euro je Mitglied, maximal jedoch bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses.
Die Geschäftsstellen der baden-württembergischen Sportbünde nehmen die Anträge entgegen per Mail oder per Post.
Das Antragsformular, alle relevanten Informationen und Hinweise sowie eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) finden Sie auf: