Corona-Krise: Information zur Gemeinnützigkeit von Vereinen

Corona-Krise: Information zur Gemeinnützigkeit von Vereinen

01.03.2021 von Lars Keller
Verband
Das Bundesministerium für Finanzen hat auf Anfrage bestätigt, dass Vereine nicht die Gemeinnützigkeit verlieren, falls sie Mitglieder, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geraten sind, von Beiträgen befreien oder rückerstatten.

Die Anfrage lautete:

„Ist die Steuerbegünstigung einer Körperschaft (zum Beispiel eines gemeinnützigen Vereins) gefährdet, wenn sie ihren Mitgliedern, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geraten sind, für das Jahr 2020 oder 2021 bereits geleistete Beiträge zurückerstattet oder auf die Erhebung von Beiträgen für das laufende Jahr von diesen Mitgliedern verzichtet? Muss deswegen die Satzung oder Beitragsordnung der Körperschaft geändert werden?“

Das Ministerium führt aus:

"Eine Rückzahlung von Beiträgen an Mitglieder oder eine Befreiung der Mitglieder von Beitragszahlungen ist rechtlich grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies in den Satzungsbestimmungen oder der Beitragsordnung der jeweiligen Körperschaft mit aufgenommen ist.

Wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen, ist eine solche Rückzahlung oder eine solche Befreiung ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2021 steuerrechtlich unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit. Die Körperschaft muss sich die von dem Mitglied geltend gemachte, durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage nicht nachweisen lassen. Es reicht aus, wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation des Mitglieds für die Körperschaft plausibel aus anderen Umständen ergibt.

Nicht erfasst von dieser Ausnahmeregelung und damit weiterhin schädlich für den Status der Gemeinnützigkeit bleibt es aber, einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Angebot der Körperschaft aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann (zum Beispiel aufgrund ausgefallener Übungsstunden oder nicht durchgeführter Sportkurse)."

TBW News

Verband
|
Urlaub der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist vom 31. August bis 11. September 2026 geschlossen.
Mehrere Kategorien
|
Breitensportwochenende 2026
Das 23. Breitensportwochenende der TSTV BW findet dieses Jahr am 10. und 11. Oktober in Stuttgart-Feuerbach statt.
Hauptgruppe
|
GOC Stuttgart 2026 Tanzen ist Freiheit und Leben
Die aktuellen deutschen Meister flüchteten nach dem russischen Überfall am 24. Februar 2022 aus der Ukraine. Sie fanden beim Schwarz-Weiß-Club Pforzheim ein neues sportliches Zuhause. Bei den GOC 2026…
Verband
|
DTV-Award für Lebenswerk vergeben
Im Rahmen der 38. German Open Championships wurden drei Persönlichkeiten geehrt, die die Geschichte der Veranstaltung über Jahrzehnte hinweg maßgeblich geprägt haben. Für den Deutschen Tanzsportverband…
Mehrere Kategorien
|
GOC Stuttgart 2026 Tag 5
Glanzvolles Finale in Stuttgart: Vier Medaillen zum Abschluss der 38. German Open ChampionshipsStuttgart – Mit einem emotionalen und sportlich hochklassigen Finaltag gingen in der Stuttgarter Liederhalle…
Mehrere Kategorien
|
GOC Stuttgart 2026 Tag 4
Der vierte und vorletzte Tag der German Open Championships (GOC) bot ein hochemotionales und erfolgreiches Programm, bei dem das deutsche Team wichtige Medaillen sammelte und sich im Medaillenspiegel…
Mehrere Kategorien
|
GOC Stuttgart 2026 Tag 3
Bei den German Open Championships (GOC) 2026 in der Stuttgarter Liederhalle zeigt sich der Tanzsportverband Baden-Württemberg (TBW) zur Turnier-Halbzeit in absoluter Spitzenform. Die Paare und Solo-Aktiven…
Mehrere Kategorien
|
GOC Stuttgart 2026
Tag 2