Paradigmenwechsel bei den Corona-Maßnahmen

Paradigmenwechsel bei den Corona-Maßnahmen

15.08.2021 von Lars Keller
Verband
Ab Montag 16. August gilt eine neue Corona Verordnung (CoronaVO) in Baden-Württemberg. Vorteil: Die Regelungen sind unabhängig von der Inzidenz überall gleich. Nachteil: Innen ist ein 3G-Nachweis grundsätzlich nötig.

Was ab 16. August gilt:

Für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ungeimpfte Personen müssen dafür öfter negative Antigen-Schnelltest vorweisen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen:

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Das gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt:

  • bei Sport im Innenbereich.
  • generell bei (Sport-)Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • sowohl für Teilnehmer:innen als auch Übungsleiter:innen/Trainer:innen.

Was zu beachten ist:

  • Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen.
  • Die Vereine/Veranstalter:innen sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise (3G) verpflichtet. 
  • Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
  • Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport oder zu ähnlichen Zwecken ist allgemein gestattet.
  • Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen dürfen genutzt werden

Hygienekonzept:

Die Vereine bzw. Veranstalter:innen müssen für die Sportstätte bzw. die Sportveranstaltung ein Hygienekonzept erstellen, in dem schriftlich dargestellt ist, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen. Dazu zählt insbesondere:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Sportlerinnen und Sportler über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Auf Verlangen müssen die Verantwortlichen das Hygienekonzept der zuständigen Behörde vorlegen und über die Umsetzung Auskunft erteilen. Erst bei Veranstaltungen über 5.000 Personen ist das Hygienekonzept vorab dem örtlichen Gesundheitsmt vorzulegen.

Kontaktnachverfolgung:

  • Die Kontaktdaten der Sportler:innen müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer.
  • Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen.

Appell des TBW-Präsidiums:

Bitte lassen Sie sich impfen. Je schneller und je zahlreicher die Bevölkerung geimpft ist, umso schneller können die infektionsschützenden Maßnahmen entfallen.

Hinweis:
Für die Personen im TBW, die rund um Corona an der Informationsverarbeitung für Sie arbeiten, ist es von höchster Wichtigkeit und größtem Interesse, Sie schnellstmöglich und umfassend zu informieren. Ganz frische Verordnungen sorgen jedoch jedes Mal wieder für Verwirrung. Das ist für Sie und uns unbefriedigend. 
Das Ministerium hat uns in Gesprächen erklärt, dass wegen der großen Eile derzeit auf die intensiven und langwierigen Abstimmungsprozesse unter den Ministerien verzichtet werden muss. Dies führt in Konsequenz regelmäßig dazu, dass Definitionen, Erklärungen, FAQs usw. teilweise noch nicht auf den neuesten Stand gebracht werden konnten. Unsere Ansprechpartner bitten hier um Verständnis, dass dieser Prozess i.d.R. eine Woche dauert und es in diesem Zeitraum zu ungeklärten Punkten kommen kann. Ebenso weißt man darauf hin, dass es in diesem Zeitraum zu keinen Maßnahmen aufgrund dieser Ungeklärtheiten kommen dürfte, die den Sportler:innen und Vereinen negativ angelastet werden.

Aktuelle CoronaVO, FAQs und weitere Informationen der Landesregierung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Das Präsidium bittet inständig darum, sich im Training und auch in der öffentlichen Darstellung (z. B. Social Media) strikt an die gelten Bestimmungen zu halten. Fehlverhalten kann automatisch zu einer Verschlechterung der Lage für den Tanzsport in Baden-Württemberg führen. Es liegt allein in unseren Händen, wie sich die zukünftige Lage für uns alle gestaltet.

Lokal kann die CoronaVO örtlich unterschiedlich ausgelegt werden. Dies ist bedauerlich aber muss wohl akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie: 
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Angaben bzw. Antworten nicht zwingend auch auf Ihren konkreten Sachverhalt anwendbar sind und Rechtsfragen einzelfallabhängig und unter Berücksichtigung der anwendbaren Rechtsgrundlage zu entscheiden sind. Dieses Informationsangebot ist keine Rechtsberatung. 

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