Klarstellungen der Ministerien zu den CoronaVO

12.06.2021 von Lars Keller
Verband
Die neue CoronaVO und die neue CoronaVO Sport haben unzählige Fragen aufgeworfen. Wir konnten in den letzten Tagen mit den maßgeblichen Personen in den Ministerien Baden-Württembergs sprechen.

In mehreren und langen Gesprächen haben wir zu einigen Punkten Klarstellung erreichen können, die von Seiten des Ministeriums für Jugend, Kultus und Sport als "vorgelesen und genehmigt" wirksam sind. Ein paar Punkte sind noch offen und in Klärung mit den zuständigen Ministerien. Sobald uns neue Informationen vorliegen, informieren wir dazu wieder zeitnah.

Mit den letzten beiden Überarbeitungen der CoronaVO fand ein Paradigmenwechsel statt, weshalb das Thema dermaßen komplex geworden ist, dass eine Beschreibung in Textform so auf der TBW-Newsseite nicht mehr übersichtlich darstellbar ist. Wir haben daher die Klarstellungen des Kultusministeriums direkt in die Übersicht eingebaut, die Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht:

In Folge der Änderungen der CoronaVO under der CoronaVO Sport wurden auch die nachfolgenden Dokumente überarbeitet:

Als zusätzliche Information, stellen wir eine Übersicht zu den Einreisebedingungen nach Deutschland zur Verfügung, damit Sie als Veranstaltung ggf. Auskünfte gegenüber ausländischen Paaren geben können:

Hinweis:
Für die Personen im TBW, die rund um Corona an der Informationsverarbeitung für Sie arbeiten, ist es von höchster Wichtigkeit und größtem Interesse, Sie schnellstmöglich und umfassend zu informieren. Ganz frische Verordnungen sorgen jedoch jedes Mal wieder für Verwirrung. Das ist für Sie und uns unbefriedigend. 
Das Ministerium hat uns in Gesprächen erklärt, dass wegen der großen Eile derzeit auf die intensiven und langwierigen Abstimmungsprozesse unter den Ministerien verzichtet werden muss. Dies führt in Konsequenz regelmäßig dazu, dass Definitionen, Erklärungen, FAQs usw. teilweise noch nicht auf den neuesten Stand gebracht werden konnten. Unsere Ansprechpartner bitten hier um Verständnis, dass dieser Prozess i.d.R. eine Woche dauert und es in diesem Zeitraum zu ungeklärten Punkten kommen kann. Ebenso weißt man darauf hin, dass es in diesem Zeitraum zu keinen Maßnahmen aufgrund dieser Ungeklärtheiten kommen dürfte, die den Sportler:innen und Vereinen negativ angelastet werden.

Aktuelle CoronaVO, FAQs und weitere Informationen der Landesregierung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Das Präsidium bittet inständig darum, sich im Training und auch in der öffentlichen Darstellung (z. B. Social Media) strikt an die gelten Bestimmungen zu halten. Fehlverhalten kann automatisch zu einer Verschlechterung der Lage für den Tanzsport in Baden-Württemberg führen. Es liegt allein in unseren Händen, wie sich die zukünftige Lage für uns alle gestaltet.

Lokal kann die CoronaVO unterschiedlich ausgelegt werden. Dies ist bedauerlich aber muss wohl akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie: 
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Angaben bzw. Antworten nicht zwingend auch auf Ihren konkreten Sachverhalt anwendbar sind und Rechtsfragen einzelfallabhängig und unter Berücksichtigung der anwendbaren Rechtsgrundlage zu entscheiden sind. Dieses Informationsangebot ist keine Rechtsberatung. 

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