TBW-Verbandstag und Jugendvollversammlung

12.06.2021 von Lars Keller
Verband
Der 58. TBW-Verbandstag und die Jugendvollversammlung können nach der derzeitigen Corona-Verordnung (CoronaVO) am 31. Juli 2021 stattfinden.

Die aktuell gültige CoronaVO ermöglicht die Durchführung des TBW-Verbandstags und der 
Jugendvollversammlung in Präsenz mit ausreichend Teilnehmenden.

Die Zeitplanung und die vorläufige Tagesordnung entnehmen Sie bitte https://www.tbw.de/home/verband/verbandstag

Wichtiger Hinweis:

  • Der Verbandstag und die Jugendvollversammlung finden unter den Bestimmungen der aktuell gültigen Corona-Verordnung (CoronaVO) statt. Derzeit ist die Teilnahme nur möglich mit Vorlage eines „Drei G“-Nachweises (Geimpften-, Genesenen-, Getestetennachweis).
  • Die Delegierten müssen der TBW-Geschäftsstelle vorab gemeldet werden, damit die Räumlichkeiten coronagerecht vorbereitet werden können. Nicht angemeldete Vereinsvertreter haben keinen Anspruch auf die Teilnahme am Verbandstag und der Jugendvollversammlung.
    Meldung bitte bis spätestens Donnerstag, 29.07.2021 an geschaeftsstelle(at)tbw.de