Präsidiumsbeschlüsse zu LMs und Landeskader

26.01.2022 von Lars Keller
Verband
Das TBW-Präsidium hat bei seiner letzten Sitzung Beschlüsse zu Corona-Maßnahmen und der Wertung bei Landesmeisterschaften gefasst.
Corona

Das TBW-Präsidium hat beschlossen, dass bei baden-württembergischen Landesmeisterschaften bis aus Weiteres die 2G+ Regelung gilt. Das bedeutet: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt.

Ausnahmen:

  • Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
  • Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück).
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler:innen, Schülerinnen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler:innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien (während der Ferien ist ein negativer Antigen-Test erforderlich).
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig). Hier ist ein negativer Antigen-Test erforderlich.
  • Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Diese Regelung gilt entsprechend für Kaderlehrgänge des TBW.

Wertung bei Landesmeisterschaften

Die Landesmeisterschaften 2022 werden mit offener Wertung durchgeführt.