Corona: Im Südwesten nichts Neues

08.01.2021 von Lars Keller
Verband
Außer der bereits in der Presse verkündeten Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 ändert sich mit der aktualisierten Corona-Verordnung für den Sport nichts.

Bund und Länder haben sich unter anderem auf folgendes geeinigt:

  • Die bestehenden Maßnahmen werden bis 31. Januar 2021 verlängert. In Baden-Württemberg bleiben die Ausgangsbeschränkungen weiter bestehen.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 sollen weitere lokale Maßnahmen ergriffen werden. So soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Baden-Württemberg plant aktuell, das nicht umzusetzen, da das Land die Regelung zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit prüft. 
  • Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen beginnt am 10. Januar 2021. Die Anträge für die Dezemberhilfe sind bereits seit Mitte Dezember möglich und erste Abschlagszahlungen wurden bereits angewiesen. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich sein. Reguläre Auszahlungen sollen im 1. Quartal 2021 erfolgen.

Zur vollständigen Meldung der Landesregierung Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/lockdown-bis-ende-januar-verlaengert/

Corona Verordnung (CoronaVO) vom 30.11.2020, gültig ab 11.01.2021​​​​​​: ​https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_210111_01.pdf