DOSB informiert

09.01.2021 von Lars Keller
Verband
In seinem letzten Rundschreiben des Jahres 2020 informierte der Deutsche Olympische Sportbund seine Mitglieder über zentrale Forderungen des organisierten Sports, die in den letzten Sitzungstagen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat erfüllt worden sind. 

Mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 wurden zum 1. Januar 2021 folgende Verbesserungen in den Bereichen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit erzielt:

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro
  • Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro 
  • Erhöhung der Freigrenze für gemeinnützige Vereine bei Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf 45.000 Euro (bisher 35.000 Euro) 
  • für kleine Vereine mit Einnahmen unter 45.000 Euro entfällt die Pflicht der zeitnahen Verwendung der Einnahmen
  • Spenden bis zu 300 Euro können per Kontoauszug bestätigt werden (vereinfachte Spendenquittung)

Die Komplete Meldung ist hier erschienen: https://www.tanzsport.de/de/news/news-reader/informationen-aus-dem-dosb