Lizenzgültigkeit: Hinweis zum Bericht im Tanzspiegel

05.06.2018 von Lars Keller
Verband
Im aktuellen Tanzspiegel wird im Regionalteil über die Superkombi in Enzklösterle berichtet. Ilka Scheible von der TBW-Geschäftsstelle hatte in ihrer Lecture unter anderem über eine Angleichung von Lizenzen an den Deutschen Olympischen Sportbund informiert.
Das Zitat von Seite 7 in swing & step (Ausgabe 6/2018) zur Lecture von Ilka Scheible: „Sie erläuterte in diesem Zuge die Veränderungen in der Lizenzgültigkeitsdauer von zwei auf vier Jahre, als Folge einer Angleichung an den DOSB“. Die Geschäftsstelle möchte Fragen vorgreifen und darauf hinweisen, dass der TBW im Zuge der Umstellung auf die DOSB-Lizenzen auf einen Rhythmus von vier Jahren umgestellt hat, da die Landessportbünde nur vierjährige Lizenzen vergeben und sich durch die unterschiedliche Gültigkeitsdauer auch bereits in der Vergangenheit Probleme ergaben. Die Verwaltung für den TBW so deutlich einfacher und die Lizenzinhaber stellen sich auch sehr gut darauf ein. Natürlich wird auch noch auf zwei Jahre verlängert, wenn jemand die notwendigen LEs nicht erbracht hat. Für weitere Fragen steht die TBW-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.