Möglichkeiten zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

22.03.2020 von Lars Keller
Verband
Die Landeshauptstadt Stuttgart informiert zu staatlichen Unterstützungsleistungen.

Die Corona-Epidemie stellt uns alle vor große Herausforderungen – auch uns. Man bitte daher auch um Nachsehen, wenn nicht alle Ihre eMails und Rückfragen der vergangenen Woche beantwortet wurden.

Viele haben sich an die Stadtverwaltung gewandt wegen der Einschränkungen und Einbußen, die Ihnen durch Maßnahmen gegen die Corona-Epidemie entstehen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat die wichtigsten Punkte im folgenden kurz dargestellt und die Behörde / Stelle genannt, an die Sie sich deswegen wenden müssen:

Was? Informationen / Zuständigkeit
Milliarden-Schutzschild der Bundesregierung (allgemein) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html
Steuererleichterungen Ihr Finanzamt
Kurzarbeit Bundesagentur für Arbeit
Bürgschaften zur Unterstützung der Liquidität Ihre Hausbank / KfW Bankengruppe
Ersatzansprüche gegen das Land Baden-Württemberg aufgrund von Verdienstausfällen durch eine individuelle Anordnung von Quarantäne oder Berufsverbot durch das Gesundheitsamt Gesundheitsamt des Landeshauptstadt Stuttgart (in Funktion als Landesbehörde)


Darüber hinaus hat das Land Baden-Württemberg einen Rettungsschirm für Unternehmen angekündigt: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-kuendigt-rettungsschirm-fuer-unternehmen-an/

Wichtig zu wissen: Die Landeshauptstadt Stuttgart handelt in der Coronakrise nicht als Stadt, sondern in ihrer Funktion als Stadtkreis und damit als Behörde des Landes Baden-Württemberg. Besondere Erstattungsansprüche oder Ansprüche auf Fördermittel oder andere Unterstützung wegen der Corona-Epidemie gegen die Stadt selbst bestehen nicht.

Insbesondere die Sportvereine werden noch auf den Blog der Rechtsanwälte Wüterich Breucker hingewiesen, die hier zahlreiche aktuelle Fragestellungen um die oben genannten Themen dankenswerter Weise öffentlich zugänglich erörtern: https://www.wueterich-breucker.de/blog

Darüber hinaus hat auch der WLSB auf seiner Website zahlreiche Informationen zusammengestellt:
https://www.wlsb.de/aktuelles/news/921-neue-infoseite-corona-und-sportvereine

Es ist damit zu rechnen, dass im Laufe der nächsten Tage und Wochen weitere Maßnahmen hinzu kommen. Bitte informieren Sie sich daher auch aktuell in den Medien und im Internet.

Quelle: Amt für Sport und Bewegung, Landeshauptstadt Stuttgart
 

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