Körperkontakt ist kontaktarm - gut für den Tanzsport
In der neuesten Kommentierung von heute Abend, 11. März 2021, wird in den FAQ zur Corona Verordnung wird nun zugunsten des Tanzsports erläutert:
"Für Tanzschulen, Ballettschulen und ähnliche Einrichtungen gelten die Regelungen für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten. Demnach bleiben sie für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Kontaktarmes Training mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist gestattet. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Die Sportausübung ist dann kontaktarm, wenn sie grundsätzlich ohne Körperkontakt durchgeführt wird, ein kurzfristiger Kontakt jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Das gemeinsame Tanzen von Paaren ist allerdings erlaubt. Hierdurch ist es möglich, dass ein Paar Tanzunterricht erhält.
Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Einzelnutzung von Toiletten. Die Toiletten dürfen jedoch nicht geteilt werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich begegnen.“
Quelle (unter dem Punkt „Was ist mit Tanzschulen, Balletschulen und ähnlichen Einrichtungen“): https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/