Lizenzmarken für Wertungsrichter und Turnierleiter

27.10.2017 von Petra Dres
Verband
Nach wie vor müssen die Jahreslizenzmarken für Wertungsrichter und Turnierleiter beantragt werden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin: Jahreslizenzen Wertungsrichter und Turnierleiter
Die Jahreslizenzmarken für Wertungsrichter und Turnierleiter müssen nach wie vor beim DTV beantragt werden. Die Beantragung / Bestellung der Jahreslizenzmarken wird im ESV-Portal vorgenommen. Bitte prüfen Sie, ob Sie im Besitz einer gültigen digitalen Jahreslizenz sind. Das sehen Sie in Ihrem persönlichen Konto im ESV-Portal unter <link https: ev.tanzsport-portal.de esv startperson>ev.tanzsport-portal.de/Esv/startPerson. Dort loggen Sie sich ein und kontrollieren unter „Lizenzbuch / Lizenzmarken“, ob dort das laufende bzw. das kommende Jahr vermerkt ist. Ist das nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an Ihren Vereinssportwart. Haben Sie noch keinen Login für das ESV-Portal, melden Sie sich unter <link https: ev.tanzsport-portal.de esv startperson>ev.tanzsport-portal.de/Esv/startPerson unter „ID-Karten Aktivierung“ mit Ihrer ID-Kartennummer und Ihrem Geburtsdatum an. Nachdem Sie ein Passwort vergeben haben (Sie werden danach gefragt), können Sie sich in das ESV-Portal einloggen und Ihre Daten sehen. Falls Ihr Vereinssportwart noch keine digitiale Jahreslizenzmarke beantragt hat, wenden Sie sich bitte an ihn. Wichtig: der Besuch einer Lizenzerhaltsschulung reicht nicht aus, eine gültige Lizenz zu haben. Die Jahreslizenz muss vom Vereinssportwart in der ESV bestellt werden. Geschieht dies nicht, haben Sie keine gültige Lizenz und dürfen somit nicht werten oder ein Turnier leiten.