Informationen für Wertungsrichter:innen

27.11.2021 von Lars Keller
Verband
Der Zentrale Wertungsrichtereinsatz (ZWE) weist darauf hin, dass es coronabedingte Besonderheiten für das erste Halbjahr 2022 gibt.

DerZWE bittet um Beachtung, dass Einsätze/Turniere für Wertungsrichter:innen wegen einer entsprechenden Corona-Verordnung oder anderen pandemiebedingten Umstände auch kurzfristig abgesagt werden könnten. 

Des Weiteren werden Wertungsrichter:innen gebeten Turniere nur zuzusagen, wenn sie für den Zeitraum Januar bis Juni 2022 auch im Rahmen der "2G-Regel" (geimpft, genesen) sind. Der ZWE wird selbstverständlich rechtzeitig informieren, wenn es Änderungen bezüglich dieser Regelung geben sollte.  

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